Asbest: Vorsicht bei Altbauten
Unsichtbare Gefahr

Vorsicht bei der Sanierung von Altbauten: überall kann Asbest lauern | Foto: Hans Braxmeier/Pixabay.com
  • Vorsicht bei der Sanierung von Altbauten: überall kann Asbest lauern
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Asbest. Ob in alten Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Fußböden oder Fensterkitt - Asbest schlummert noch immer in vielen Gebäuden, obwohl es bereits seit 1993 verboten ist. Ein unsachgemäßer Umgang mit Asbest kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Umgang mit Asbest erlassen. Diese werden in der Pfalz von den Baustellenkontrolleuren der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) auf den Baustellen überprüft. Schwerpunkte der arbeitsschutz- und immissionsschutzrechtlichen Inspektionen sind dabei der fachgerechte Abbruch der asbesthaltigen Baustoffe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Die Arbeiten müssen zudem durch eine Aufsichtsperson überwacht werden. Bei Verstößen können Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige erstattet werden.

Sachkundenachweis für Umgang mit Asbest

Abbruchunternehmen, die mit Asbest umgehen, benötigen eine spezielle Sachkunde für den Umgang mit Gebäudeschadstoffen. Durch diese Asbestsachkundelehrgänge werden Unternehmen legitimiert, unter Aufsicht die fachgerechte Entfernung des Gebäudeschadstoffs durchzuführen. Aufgefallen ist, dass häufig Aufträge für Asbestsanierungen an Unternehmen mit dieser Sachkunde erteilt werden, diese aber die Aufträge an Subunternehmer weitergeben, die unter Umständen nicht zum Umgang mit Asbest berechtigt sind.
Die SGD Süd weist darauf hin, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beim gewerblichen Umgang mit Asbest dies bei der SGD Süd angezeigt werden muss. In der Anzeige müssen der Ort der Baustelle, der Zeitraum, die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, die vorgesehene Arbeitsweise und die Entsorgung des Gefahrstoffs mitgeteilt werden. Diese Anzeige finden unter https://sgdsued.rlp.de/de/themen/asbest/formulare/
Abfälle, die asbesthaltig sind, müssen in Big-Packs verpackt auf einer entsprechenden Deponie angeliefert werden. Bei Fragen zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen wendet man sich an die SGD Süd unter 06321/99-0. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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