Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen
Heizkosten. Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt, worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
- Nur Heizkosten werden übernommen. Für Stromkosten können Sie also nur dann Unterstützung erhalten, wenn Sie mit Strom heizen.
- Sie könnten Unterstützung sowohl erhalten, wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, als auch beim Bezahlen Ihrer Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihre:n Vermieter:in.
- Wenn dringend Heizmittel wie z.B. Öl beschafft werden müssen, kann staatliche Hilfe ebenfalls greifen. Bei drohender Strom- oder Gassperre sind Zuschüsse oder Darlehen möglich.
- Der Antrag muss schriftlich in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Um die Frist nicht zu verpassen, können Sie den Antrag notfalls auch unvollständig einreichen.
Viele Menschen machen sich aktuell große Sorgen über die steigenden Energiepreise. Erhöhte Abschläge an Energieversorger oder höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter:innen belasten die Budgets bereits oder sind angekündigt.
Hinzu kommen aktuell hohe Nachzahlungsforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder Jahresabrechnung. Übersteigen sie die finanziellen Möglichkeiten, haben viele Verbraucher:innen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen.
Die Kosten für die Heizung gehören zum sozialrechtlichen Bedarf. Der Bedarf wird durch die Träger von Sozialleistungen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Heizung anerkannt, soweit sie angemessen si
Was kann ich tun, wenn ich trotz Einkommens die hohen Kosten für das Heizen nicht bezahlen kann?
Auch wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können Sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat der Heizkostenabrechnung haben. Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Geringverdienenden dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht.
Welche Hilfe vom Staat ist möglich?
Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie eine Übernahme der Kosten schriftlich beantragen: Sind Sie erwerbstätig oder -fähig, wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter. Sonst ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt etwa für Rentner:innen.
Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Aufgrund der hohen Gaspreise haben deshalb auch viele mit einem durchschnittlichen Gehalt einen Anspruch, die sonst keine Leistungen bekommen.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Ja. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag schnell stellen, wenn Sie die Rechnung bekommen. Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe werden nur für den laufenden Monat bewilligt. Ansonsten können Sie Ihren Anspruch auf Übernahme schlimmstenfalls verlieren.
Haben Sie die Frist verpasst und droht Ihnen eine Strom- oder Gassperre, können Sie auch dafür Leistungen bekommen. Die Leistung wird jedoch dann meist nur als Darlehen gewährt.
Was sollte ich dem Antrag beilegen?
Der Antrag muss nicht vollständig sein, Sie können fehlende Angaben und Nachweise nachholen. Der Antrag sollte aber schriftlich gestellt werden.
Beilegen sollten Sie möglichst:
- Kopien Ihres Personalausweises und einer Meldebestätigung,
- Kopien Ihrer Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises,
- Kopien Ihres Mietvertrages und einer Bescheinigung Ihrer Vermieter:innen,
- Kopien Ihrer Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe,
- Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung und der Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Kann ich auch einen Anspruch haben, wenn schon der laufende Abschlag sehr hoch ist?
Ja, auch wenn Sie laufend einen hohen Abschlag an den Energieversorger oder Mietnebenkosten für die Heizung zahlen müssen, können Sie einen regelmäßigen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben. Sie sollten sich dann ebenfalls an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.
Ist ihr Einkommen zu hoch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe, kann immer noch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser ist bei der Wohngeldstelle in der Kommune zu stellen.
Ich habe ein bisschen Geld angespart. Muss ich das nicht erst einsetzen?
Es kommt darauf an, wie viel Sie gespart und schnell zur Verfügung haben. Der Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht nur dann, wenn kein erhebliches Vermögen vorliegt. Erhebliches Vermögen liegt vor, wenn das sofort verfügbare Vermögen (z.B. Barmittel, Geld auf dem Girokonto, Sparbuch) 60.000 Euro bei Singles und 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.
Gilt das auch, wenn ich eine Rechnung vom Stromanbieter nicht bezahlen kann?
Die Stromkosten für Licht und laufende Geräte werden von den Sozialleistungsträgern nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierfür ist eine Pauschale in den sozialrechtlichen Regelsätzen enthalten. Hohe Nachzahlungen für den Stromverbrauch können aber auch zu einer Sperre führen, wenn diese nicht bezahlt werden können. Um diese abzuwenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Bekomme ich auch Unterstützung bei einer Heizkostennachzahlung, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe?
Ja, auch im laufenden Bezug wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Richten Sie sich hierfür an Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen beim Jobcenter oder Sozialamt.
Weitere Informationen, Musterformulare und Onlineanträge finden Sie auf der Internetseite Sozialplattform. Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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