Neue Quarantäneregeln für Reiserückkehrer
Urlaub im Risikogebiet
Coronavirus. Wer jetzt die Koffer packt, um zu verreisen, muss einige neue Quarantäneregeln beachten, wenn er in einem Risikogebiet Urlaub macht. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.
Welches sind die neuen Quarantäneregelungen seit 8. November?
Klingelhöfer: Um mit der positiven Nachricht zu beginnen: Die Quarantänezeit wird verkürzt. Wer also im Ausland in einem Risikogebiet war, muss nicht mehr zwei Wochen, sondern nur noch zehn Tage in häusliche Isolation.
Kann die Quarantäne früher beendet werden?
Klingelhöfer: Ja. Einreisende können frühestens nach fünf Tagen nach ihrer Einreise einen Corona-Test machen. Bis zum 1. Dezember sogar noch kostenfrei, danach muss er aus eigener Tasche bezahlt werden. Ist der Test negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern: Bis das Ergebnis vorliegt, darf man die Quarantäne nicht verlassen. Und die Aufhebung der Isolation ist erst offiziell, wenn sie vom Gesundheitsamt bestätigt wurde. Zudem rate ich allen Betroffenen, den Test zehn Tage lang aufzubewahren. So lange kann es Stichproben durch die Gesundheitsämter geben.
Wie funktioniert die digitale Einreiseanmeldung?
Klingelhöfer: Seit dem 8. November muss sich jeder, der sich bis zu zehn Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten hat, online melden. Auf der Seite www.einreiseanmeldung.de muss man die letzten zehn Tage seines Aufenthaltes angeben und bekommt dann als Bestätigung ein pdf-Dokument. Diese Reise- und Kontaktdaten werden dann an die zuständige Gesundheitsbehörde des Reisenden weitergeleitet, sodass die Einhaltung der Quarantäne besser kontrolliert werden kann.
Gibt es Ausnahmen?
Klingelhöfer: Keine Regel ohne Ausnahmen. Die gibt es also auch hier.
Wer auf der Durchreise in einem Risikogebiet war oder sich dort nur 24 Stunden lang aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne. Das gleiche gilt für familiäre Besuche von bis zu 72 Stunden und für Berufspendler. Auch bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen, zum Beispiel Menschen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind.
Gelten die neuen Bestimmungen bundesweit?
Klingelhöfer: Wie alle Corona-Maßnahmen sind auch die neuen Corona-Regeln für Reisende für die Bundesländer nicht bindend. Die Quarantäneverordnung, die Mitte Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wurde und seit dem 8. November gilt, ist nur eine Vorlage, auf deren Basis die Länder eigene Bestimmungen erlassen können. Daher rate ich allen Reisenden, sich über die spezifischen Quarantäne-Bestimmungen in ihrem Bundesland zu informieren. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arag.de/coronavirus/reisen
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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