Inkasso-Betrug
Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Mahnungen
Pfalz. Das Inkassounternehmen PRO CLAIM AG verschickt derzeit in Rheinland-Pfalz Forderungsschreiben für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen rund 280 Euro inklusive Mahn- und vorgerichtliche Inkasso-Kosten an ein polnisches Konto überweisen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Die Briefe sind überschrieben mit „Letzte Außergerichtliche Mahnung“. Angeblich ist ein Vertragsabschluss für einen Dienstleistungsvertrag „TOP 200 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“ mit Angabe der persönlichen Daten zustande gekommen. Das Unternehmen droht mit Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher und Pfändung von Bezügen, Bankguthaben oder Versicherungen, wenn die Forderung nicht bezahlt wird. „Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“
Neben zahlreichen Rechtschreibfehlern weist das Schreiben weitere Ungereimtheiten auf. Sitz des Inkassobüros soll in der Mainzer Landstraße 50 in Frankfurt sein. Die angegebene Telefonnummer hat eine polnische Vorwahl, die Faxnummer die Vorwahl von Großbritannien. Die Betrüger geben außerdem auf ihrem Briefpapier vor, ein registriertes Inkassounternehmen und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) zu sein. Dort wird PRO CLAIM aber laut Mitgliederliste nicht geführt.
Weitere Informationen:
Unter www.inkasso-check.de können Empfänger von Inkassoschreiben kostenlos überprüfen, ob die Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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