BEV-Insolvenz: Auch in der Pfalz Kunden
Versorgung gesichert

Stromversorgung ist trotz Insolvenz des Anbieter gesichert. | Foto: geralt/pixabay.com
  • Stromversorgung ist trotz Insolvenz des Anbieter gesichert.
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Pfalz. Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hat Insolvenzantrag gestellt. Doch die Versorgung mit Strom und Gas für die Kunden ist gesichert. Auch in der Pfalz sind hunderte Kunden betroffen. Die Betroffenen sollten einiges beachten.
Die BEV teilt auf ihrer Webseite mit, dass sie ihre Kunden nicht mehr mit Strom und Gas versorgt. In jedem Fall gibt es aber einen gesetzlichen Ersatzversorger für die Strom- und Erdgasversorgung der Kunden des Anbieters, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In den Wochen davor hatten sich laut Verbraucherzentrale Bayern vermehrt Verbraucher über die BEV beschwert.
Deutschlandweit sind mehrere hunderttausend Kunden betroffen, auch in der Pfalz. In diesen Fällen springt der Ersatzversorger ein und übernimmt automatisch und lückenlos die Strom- und Erdgasversorgung.

Vertrag kündigen und Einzugsermächtigung zurückziehen

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Kunden,wenn man per Post informiert wird, dass die Ersatzversorgung begonnen hat, sollte man gegenüber der BEV Energie die Sonderkündigung erklären und auch die Einzugsermächtigung kündigen – am besten mit Einschreiben. Für Forderungen gegenüber der BEV ist der Insolvenzverwalter zuständig.
Die betroffenen Kunden sollten auch von der gesetzlichen Ersatzversorgung in einen günstigeren Tarif wechseln. Die Regelung zur Ersatzversorgung ist gesetzlich verankert. Auch wenn der Ersatzversorger die Versorgung übernimmt, sind Forderungen gegenüber der BEV - etwa wegen bereits gezahlter Leistungen - sowie alle anderen rechtlichen Fragen direkt mit dem Insolvenzverwalter zu klären. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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