Jeder Zweite hadert mit dem Blinkerhebel
Vorsicht, Blinkmuffel

Blinken dient der Kommunikation im Straßenverkehr und ist deshalb essenziell.   | Foto: Dennis Pritz/Pixabay
  • Blinken dient der Kommunikation im Straßenverkehr und ist deshalb essenziell.
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Sicherheit. Bei der Fahrprüfung musste der Griff zum Blinkerhebel noch sitzen, sonst wurde es nichts mit dem Schein. Im Straßenverkehr aber verzichten Autofahrer beim Abbiegen und Spurwechsel allzu oft auf den Gebrauch des ahrtrichtungsanzeigers. Im Schnitt blinkt nur jeder zweite Autofahrer (50 Prozent) richtig, so das Ergebnis einer Studie der DEKRA Unfallforschung, für die 5700 Fahrzeuge an 48 Orten beobachtet wurden. 42 Prozent blinkten gar nicht und acht Prozent falsch.
Allerdings gibt es große Unterschiede je nach Verkehrssituation. Richtig geblinkt wird noch am häufigsten auf der Autobahn mit 67 Prozent, gefolgt von Kreuzungen mit und ohne Abbiegestreifen (56 Prozent) und beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr (53 Prozent). Bei abknickenden Vorfahrtsstraßen sinkt der Wert auf nur noch 22 Prozent. Autofahrer schätzen dieses Verhalten bei anderen Fahrern recht gut ein, allerdings nicht bei sich selbst. In einer Umfrage unter 500 Fahrern wurde der Anteil der richtig blinkenden Fahrer auf rund 50 Prozent geschätzt, das eigene Blinkverhalten aber deutlich besser beurteilt.

„Blinken ist keine überflüssige Aktion. Es dient der Kommunikation im Straßenverkehr, hilft Missverständnisse und falsche Einschätzungen von Situationen vermeiden, die unter Umständen zum Unfall führen können“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher von DEKRA. Die Straßenverkehrsordnung stellt dazu klar: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Was zwölf Prozent der Fahrer nicht wissen: Die Anzeigepflicht besteht immer, also auch dann, wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist.

Neben dem Abbiegen ist der Blinker auch bei Spurwechsel, beim Anfahren vom Straßenrand, Vorbeifahren an einem Hindernis sowie beim Überholen und Wiedereinscheren zu setzen, übrigens auch, wenn man beim Abbiegen Richtungspfeilen auf der Fahrbahn folgt. Auch das Verlassen eines Kreisverkehrs gilt als Abbiegen. Bei der Ausfahrt ist Blinken vorgeschrieben, beim Einfahren aber untersagt. Wer einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss blinken, wer geradeaus fährt, darf es nicht. ps

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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