Dunkle Jahreszeit - Einbruchszeit
Wann zahlt die Hausratversicherung?

Symbolfoto Einbruch | Foto: cunaplus/stock.adobe.com

Rheinland-Pfalz: Waren Diebe in den eigenen vier Wänden, ist der Ersatz der Verluste ein Fall für die Hausratversicherung. Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Regeln beachten.

Wenn eingebrochen wird, ersetzt eine Hausratversicherung die Schäden.Dazu ist es notwendig, so schnell wie möglich eine so genannte Stehlgutliste einzureichen.
Am besten notieren und fotografieren Sie schon vorab wertvolle Gegenstände, um im Ernstfall die Infos schnell parat zu haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Auch in 2021 gab es weniger Wohnungseinbrüche als im Vorjahr. So erfreulich der Rückgang auch ist: für die Betroffenen ist dies kein Trost. Eine Hausratversicherung sollte die entstandenen Schäden ersetzen – wenn Sie folgende Regeln beachten.

Was zählt als Einbruchdiebstahl?

Damit das bei einem Einbruch gestohlene Eigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, müssen Einbrecher:innen beispielsweise mit einem Werkzeug (z.B. Brechstange, Dietrich) gewaltsam in die Wohnung gekommen sein. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.
Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte oder der Täter etwa durch eine offen gelassene Terrassentür hinein kam.
Wohnungsbesitzer:innen, die einen elektronischen Zugang zur Wohnung (Smart Home) haben, sollten unbedingt darauf achten, dass der Hausratversicherer die Diebstahlschäden auch dann übernimmt, wenn das elektronische Schloss durch Manipulation widerrechtlich geöffnet wurde. In einem solchen Fall sind dann nämlich keine Einbruchspuren vorhanden und die Schäden des Einbruchs würde der Versicherer nicht übernehmen!

Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab?

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat
von Möbeln
über Kleidung
bis hin zu Elektrogeräten
abgesichert. Mitversichert sind auch Gegenstände in einer in der Nähe liegenden Garage oder einem Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge.

Was bezahlt die Hausratversicherung?

Sie erhalten im Schadenfall so viel Geld, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können (Neu-/Wiederbeschaffungspreis).
Achtung: Das muss nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

Welche Pflichten haben Einbruchopfer?

Im Versicherungsvertrag und im Versicherungsvertragsgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die im Ernstfall beachtet werden müssen. Werden diese sogenannten Obliegenheiten nicht sorgfältig erfüllt, laufen Sie – trotz Hausratversicherung – Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt.

Oberste Verhaltensregel deshalb: Das Geschehen ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden! Selbstverständlich ist eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände – die sogenannte Stehlgutliste – angefertigt werden.

Was ist eine Stehlgutliste?

Sie müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute (z.B. Uhr, Laptop oder Fernseher) detailliert zu beschreiben.
Achtung: Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall nicht nur bei der Polizei, sondern auch beim Versicherer eingereicht werden. Sie können nicht darauf setzen, dass Sie an diese Abgabepflicht erinnert werden.
Bei der Polizei gibt es ein Muster zum Erstellen einer Stehlgutliste.

Wie sind Wertgegenstände zu dokumentieren?

Machen Sie Fotos von wertvollen Gegenständen und deren Rechnungen. Diese Unterlagen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden. Sie können auch alle Wertgegenstände eindeutig markieren – etwa mit Gravuren oder UV-Stiften – und die wichtigsten Daten in der Wertgegenständeliste notieren. Schwer zu beschreibende Gegenstände sollten fotografiert werden. /ps

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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