Verbraucherzentrale
Was Ukraine-Flüchtlinge und Helfer wissen müssen

Laut Verbraucherzentralen steht Ukraine-Flüchtlingen hier Hilfe in vielen Lebenslagen zu.  | Foto: Foto: Lydia Geissler/adobe stock.com
  • Laut Verbraucherzentralen steht Ukraine-Flüchtlingen hier Hilfe in vielen Lebenslagen zu.
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Rheinland-Pfalz. Immer mehr Menschen flüchten vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Einmal hier angekommen, strömt viel Neues auf sie ein. Die Verbraucherzentralen haben daher die wichtigsten Ansprechpartner und Kontakte zusammen gestellt, für Helfende wie Betroffene. 

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Ukrainische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in die EU und damit auch nach Deutschland einreisen, wenn sie einen biometrischen Reisepass besitzen. Haben Sie keinen biometrischen Reisepass, brauchen Sie ein Schengen-Visum, um nach Deutschland einzureisen. Das gilt auch für Menschen aus anderen Staaten, die in der Ukraine einen Wohnsitz haben – etwa Studierende aus Drittländern.

Das Schengen-Visum können Sie in den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Es gilt zunächst für 90 Tage und muss anschließend verlängert werden. Stellen Sie hierzu einen Antrag auf Verlängerung Ihres Schengenvisums aus humanitären Gründen.

Aktuelle Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.

Die EU hat sich auf ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verständigt. Damit müssen ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion durch Russland aus der Ukraine vertrieben worden sind, kein Asylverfahren durchlaufen. Sie können stattdessen einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde im Aufenthaltsort stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies gilt auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Weitere wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache finden Sie auf Українa. Zu weiteren Beratungsangeboten über Flucht und Migration informieren Sie sich am besten bei den lokalen Behörden.

Bus und Bahn sind für Ukraine-Flüchtlinge derzeit kostenlos, in Fernzügen wie IC, EC und ICE sowie in allen Nahverkehrszügen und dem ÖPNV. Zudem gibt es auch andere Anbieter im Fernverkehr wie Flixtrain, ÖBB oder Thalys International. Seit dem 3. März benötigen Ukraine-Flüchtende, die aus Polen, Tschechien, Österreich mit einem Zug nach Deutschland einreisen, keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn erleichtert Ihnen anschließend auch die Weiterreise in Deutschland mit dem kostenlosen Ticket "helpukraine". Sie können dieses Ticket in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland erhalten. 

Zudem können Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge der deutschen Bahn sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument.

Sie haben Fragen dazu? Auf der Website der Deutschen Bahn bekommen Sie Informationen auch in ukrainischer Sprache.

Unterkunft und Registrierung

Wenn Sie die Möglichkeit haben, in Deutschland bei Freunden oder Verwandten unterzukommen, gilt: Da Sie sich als Ukrainer mit biometrischem Reisepass oder mit Schengen-Visum legal in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab Ihrem Erstaufenthalt in der EU, nicht registrieren.

Brauchen Sie Unterstützung – etwa eine Unterkunft oder Versorgung? Wenden Sie sich bitte an Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren. Dort registrieren Sie sich und bekommen eine Erstversorgung, Hygieneartikel und drei Mahlzeiten am Tag. In den nächsten Tagen nach Ihrer Ankunft bekommen Sie Informationen darüber, wie das Verfahren abläuft, um einen Aufenthaltstitel gewährt zu bekommen.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, bei Privatpersonen unterzukommen. Hierfür können Sie noch vor Ihrer Einreise eine Anfrage stellen. Das geht zum Beispiel auf dieser Website.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann eine Bescheinigung, wie etwa einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung, bekommen, wenn Sie sich in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde registriert haben. Diese Bescheinigung können Sie bei zuständigen Leistungsbehörden vorlegen und dann Sozialhilfe und medizinische Versorgung bekommen.

Vertriebene auf der Durchreise brauchen sich nicht bei der Ausländerbehörde zu registrieren oder sich in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu registrieren. Bei akuter Erkrankung oder, wenn sie Hilfe brauchen, bei der Notwendigkeit von Hilfe wenden sich diese Vertriebenen an das Sozialamt des Kreises oder der Stadt, in der sie sich befinden.

Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz bei Verwandten oder Freunden für längere Zeit unterkommen, melden sich bei der Ausländerbehörde und stellen einen Antrag nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (Verfahren nach „Massenzustrom-Richtlinie“).
Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz Schutz suchen, jetzt eine Unterkunft haben, die aber nur zeitlich befristet zur Verfügung steht, melden sich bei der Sozial- oder Ausländerbehörde. Diese regelt dann das weitere Verfahren.
Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz Schutz suchen und keine verfügbare Unterkunft haben, melden sich in einer der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des Landes für Asylbegehrende.
Allein einreisende Kinder und Jugendliche werden von dem jeweils örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut.

Informationen zur Aufnahme und Unterstützung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Website des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Dieses Informationsangebot wird laufend aktualisiert und erweitert.

Telefonie- und Internettarife

In Deutschland gibt es mehrere Mobilfunkbetreiber, die Tarife mit oder ohne Vertrag anbieten. Viele Handyverträge laufen über mindestens zwei Jahre. Empfehlenswert sind Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung, die zum Teil auch eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate enthalten. Falls Sie sich für einen Handyvertrag entscheiden, vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf Laufzeiten sowie inbegriffene Leistungen wie Tarife, Datenvolumen oder Auslandsflatrates.

Die Telefondienstanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und O2 (Telefonica) sowie deren Partnermarken (darunter Congstar von Telekom, sowie die Prepaid-Marken Aldi Talk, Penny Mobil oder ja!mobil) bieten aktuell kostenlose Telefonate und SMS aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz in die Ukraine an. Auch Roaming in der Ukraine wird kostenfrei. Nach Angaben der Anbieter sind Anrufe, SMS und MMS in die Ukraine bis mindestens 31. März 2022 kostenlos möglich.

Kostenlose SIM-Karten

In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2022 kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aus der Ukraine geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops.

Auch der Anbieter Vodafone stellt über Flüchtlingsheime SIM-Karten zum Telefonieren und Surfen innerhalb der ersten drei Monate kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus stellt o2 Telefónica kostenlose SIM-Karten mit einer monatlichen Flatrate für Anrufe sowie einem monatlichen Datenvolumen für Geflüchtete aus der Ukraine bereit. 

Beratung zu verbraucherrechtlichen Themen wie auch Geldtransfers in und aus der Ukraine sowie Kontoeröffnungen: Die Verbraucherzentralen helfen
Falls Sie Fragen rund um verbraucherrechtliche Themen haben, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Sie ist eine unabhängige Organisation (NGO), die sich für Verbraucher:innen einsetzt und Ihnen bei Problemen mit Unternehmen hilft.

Bei diesen Themen können wir Sie unterstützen:

Telefonverträge und Handytarife,
Internetbestellungen, zum Beispiel wenn Sie mit dem Produkt unzufrieden sind,
Rechnungen, die Sie bekommen haben, obwohl Sie nichts bestellt haben,
Verträge mit einem Energieversorger, zum Beispiel dem Stromanbieter,
Bankkonten in Deutschland und Überweisungen ins Ausland,
Versicherungen, die Sie in Deutschland benötigen.
Beratung bei Fragen zum Rundfunkbeitrag, zur Befreiung oder Ermäßigung: Kostenlos in den Verbraucherzentralen Schleswig Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin und Brandenburg
Die Verbraucherzentrale gibt es in Deutschland in jedem Bundesland.

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie sich telefonisch, persönlich oder per Video beraten lassen. Für ukrainischsprachige Ratsuchende bieten wir bei Bedarf einen Dolmetscherdienst an, den wir zur Beratung hinzuschalten können.

Einen Termin können Sie online vereinbaren oder telefonisch auf Deutsch unter 06131/28 48 0 (Mo. bis Do., 9-17 Uhr, Fr., 9-13 Uhr).

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch auf dieser Website der Bundesregierung. jg/ps

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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