Erhöhte Unfallgefahren im Herbst
Wildunfälle mehren sich
Herbst. Nach der Zeitumstellung von Sommerzeit auf die Normalzeit fahren viele Menschen nicht mehr im Dunkeln zur Arbeit, sondern während der Morgendämmerung. Dann sind vermehrt Wildtiere unterwegs. Der Deutsche Jagdverband warnt in diesem Zusammenhang vor erhöhter Gefahr für Wildunfälle. Dabei könnten viele Unfälle mit wild lebenden Tieren vermieden werden. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.
Wildwechsel: So verhält man sich richtig
Bei Wildwechsel unbedingt Fuß vom Gas und die Geschwindigkeit anpassen. Besondere Vorsicht ist in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel geboten. Hierbei sollten unbedingt aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachtet werden. Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.
Ein Tier kommt selten alleine über die Straße, daher muss mit Nachzüglern gerechnet werden. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen, sollte man abblenden, abbremsen und hupen. Wenn ein Unfall unvermeidbar ist sollte man das Lenkrad festhalten und geradeaus lenken, abbremsen und unbedingt vorsichtig sein beim Ausweichen.
Wenn Wild angefahren wurde müssen Warnblinker eingeschaltet und die Unfallstelle gesichert werden. Totes Wild niemals mitnehmen und verletztem Wild sollte man nicht verfolgen. Bei verletzten Personen sollte erste Hilfe geleistet werden; gegebenenfalls Krankenwagen oder Notarzt rufen und die Polizei verständigen. Bei Kfz-Schäden sollte man sich eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen.
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich nicht um einen Willdunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter "Rettungskostenersatz" geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass es tatsächlich einen Wildwechsel gab und er deshalb ausgewichen ist. laub/ps
Weitere Informationen:
Näheres unter www.arag.de
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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