Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

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Wohngeld. Die Bundesregierung möchte angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte sollen es erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen können.
Das Wichtigste in Kürze von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammengefasst:

  • Wer sich seine Miete oder den Kredit für die eigene Immobilie nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen.
  • Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.
  • In der aktuellen Energiepreiskrise möchte die Bundesregierung höheres Wohngeld auszahlen und Hunderttausende weitere Haushalte in finanzieller Not damit erreichen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet die wichtigsten Fragen.

Deutlich mehr Wohngeld für deutlich mehr Haushalte: So möchte die Bundesregierung denjenigen helfen, bei denen es wegen der stark steigenden Energiepreise finanziell eng wird.

Mehr als dreimal so viele Haushalte sollen ab Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen können. Das wären nach Schätzungen dann etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag soll sich außerdem nach den Plänen im Durchschnitt mehr als verdoppeln. Derzeit liegt das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert soll dann auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser sollen künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.

Fertig beschlossen ist diese Ausweitung des Wohngelds aber noch nicht (Stand: 17. Oktober 2022).

Schon jetzt ist Wohngeld eine Möglichkeit, die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten. Es gibt Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben.

Wohngeld können Sie grundsätzlich

  • sowohl als Mieter:in als auch
  • als Eigentümer:in einer Immobilie bekommen, in der sie selbst wohnen.

Wohngeld soll Sie finanziell unterstützen. Es ist als erste Hilfsmaßnahme vorgesehen, falls das Einkommen nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen.

Außerdem soll es Sie davor schützen, dass Sie andere Sozialleistungen brauchen. Eine sonst oft folgende Sozialleistung wäre z.B. Arbeitslosengeld II (demnächst "Bürgergeld"). Wird das eigene Budget wegen gestiegener Preise für Strom und Heizung knapp, kann zuerst ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Nur wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, hätten Sie dann stattdessen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Reicht Ihr Einkommen nicht mehr aus, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen? Dann sollten Sie dringend über einen Antrag auf Wohngeld nachdenken. Je früher Sie diesen Antrag stellen, desto mehr Geld erhalten Sie. Denn: Bewilligt wird Wohngeld frühestens ab dem Zeitpunkt Ihres Antrags.

Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert. Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.

Hier einige Antworten auf wichtige Fragen zum Wohngeld. Ausführliche Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium. Dort gibt es außerdem einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.


Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?


Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat.

Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können bzw. bei einer eigenen Immobilie die Kredite tilgen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Bundesweit gültige Informationen hat das zuständige Ministerium hier zusammengestellt. Auch einige Bundesländer bieten Übersichten und die notwendigen Formulare an einem zentralen Ort.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die Ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner:in oder Bewohner:in von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Wie viele Menschen bekommen Wohngeld?

Die Bundesregierung schrieb zum Stand beim Wohngeld Anfang 2022 von rund 640.000 Haushalten, die Wohngeld erhalten. Zu denen zählen vor allem Rentner:innen sowie Familien.

Wegen der aktuellen Energiepreiskrise möchte die Bundesregierung diesen Empfängerkreis deutlich ausweiten. Mit einer höheren Einkommensgrenze soll die Zahl der Bezieher-Haushalte auf zwei Millionen erhöht werden. Wer bisher zu viel verdient hatte, um Wohngeld bekommen zu können, würde dann eventuell ab 1. Januar 2023 einen Anspruch haben.

Ab welchem Einkommen gibt es Wohngeld?

Die Rechnung ist komplex: Es werden alle Personen im Haushalt mit deren Einkommen berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie das Preisniveau für Wohnraum in Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Eine simple Einkommensschwelle gibt es daher nicht. Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.

Wer kann kein Wohngeld erhalten?

Wenn in Ihrem Haushalt die Einkommen hoch genug sind, um die Wohnkosten zu stemmen, erhalten Sie kein Wohngeld. Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Sie erhalten auch kein Wohngeld, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Besitzen Sie mehr, wird es ebenfalls schwierig.

Es gibt außerdem dann kein Wohngeld, wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten. Arbeitslosengeld II (demnächst: "Bürgergeld") ist wohl ein häufiges Beispiel. Es geht aber auch um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe).

Der Grund: Bei all diesen Sozialleistungen erhalten Sie bereits Unterkunftskosten. Darum haben Sie keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld.

Wie viel Geld bekomme ich?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung möchte das Wohngeld insgesamt deutlich erhöhen, und zwar ab 1. Januar 2023. Bisher werden an Wohngeldempfänger:innen rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Nach den Plänen sollen es ab 2023 im Durchschnitt 370 Euro sein.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat zwei Beispielrechnungen angestellt:

Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1259 Euro brutto und Kaltmiete von 500 Euro monatlich könnte künftig 252 Euro Mietzuschuss bekommen (178 Euro mehr als bisher).

Für eine vierköpfige Familie in München mit Einkommen von 2386 Euro brutto und Kaltmiete von 1000 Euro könne das Wohngeld von 481 auf 804 Euro steigen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld: als Mietzuschuss (Mieter:innen) oder als Lastenzuschuss (Eigentümer:innen)
  • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter / der Vermieterin
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran soll sich zum 1. Januar 2023 nach den Plänen der Bundesregierung etwas ändern. Dann soll es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten geben. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.

Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Gibt es eine weitere Einmalzahlung für Wohngeldempfänger:innen?

Im Jahr 2022, also bevor diese Änderungen greifen können, soll eine andere Hilfe an Wohngeldempfänger:innen ausgezahlt werden. Sie erhalten einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss:

  • Wer alleine lebt, bekommt 415 Euro.
  • Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.
  • Schüler:innen, Auszubildende und Studierende bekommen 345 Euro. /ps
Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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