Einer für alle
10 Jahre regionaler Handwerkerparkausweis

Seit 10 Jahren erleichtert der regionale Parkausweis den Arbeitsalltag von Handwerksbetrieben in der Metropolregion Rhein-Neckar. | Foto: MRN GmbH
  • Seit 10 Jahren erleichtert der regionale Parkausweis den Arbeitsalltag von Handwerksbetrieben in der Metropolregion Rhein-Neckar.
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Metropolregion. Er hat Firmenfahrzeugen so manches Knöllchen erspart und feiert nun seinen 10. Geburtstag. Die Rede ist vom Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar.
Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung entwickelt und 2008 gemeinsam mit den 85 Straßenverkehrsbehörden in der Region eingeführt, hat er inzwischen seinen festen Platz hinter den Windschutzscheiben vieler Transporter.
Rund 25.000 Exemplare wurden in der ersten Dekade insgesamt ausgestellt, zuletzt exakt 3647 im Jahr 2017. Damit gilt er nicht zuletzt als Beispiel für den praktischen Nutzen der länderübergreifenden Regionalentwicklungsarbeit: Einmal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, ist der Ausweis bei einer Gebühr von unverändert 150 Euro ein Jahr lang in allen 290 Städten und Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus auch in der Region Karlsruhe gültig. In Zukunft soll es noch einfacher werden: „Gemeinsam mit zehn Straßenverkehrsbehörden aus Pfalz, Baden und Hessen prüfen wir, ob man den Handwerkerparkausweis künftig auch online beantragen und ausstellen kann“, so Brockmann.
Damit wäre überhaupt kein Behördengang mehr nötig, was auch Alois Jöst, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, als Beitrag zum weiteren Bürokratieabbau ausdrücklich begrüßt: „Für das regionale Handwerk ist es schon heute eine große administrative Erleichterung, dank des Ausweises nicht mehr in jeder Gemeinde für eine Ausnahmebewilligung vorstellig werden zu müssen.
Betriebe können mit ihm ihre Fahrzeuge werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes unter anderem im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder gebührenfrei in Bereichen mit Parkscheinpflicht abstellen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Zur Flexibilität kann ein Handwerkerparkausweis für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge erteilt werden, gilt aber immer nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion haben und Mitglied der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer sind. goe/ps

Weitere Informationen:
www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis

Autor:

Manuela Pfaender aus Ludwigshafen

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