IHKs begrüßen Anpassung der Corona-Regeln
Einzelhandel fordert Stichproben

Außer in Geschäften zur Grundversorgung gilt beim Shoppen die 2G-Regel - die IHK fordert, dass die Geschäfte nur stichprobenartig kontrollieren müssen | Foto: Andreas Lischka/Pixabay
  • Außer in Geschäften zur Grundversorgung gilt beim Shoppen die 2G-Regel - die IHK fordert, dass die Geschäfte nur stichprobenartig kontrollieren müssen
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Ludwigshafen. Seit Samstag gelten in Rheinland-Pfalz die im Grundsatz bundesweit einheitlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen im Wesentlichen die 2G-Zugangsbeschränkung im Handel und die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung in Innenbereich, von denen vor allem die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen aber auch Fitessstudios betroffen sind.

„Wir würden es begrüßen, wenn im Handel statt einer Zugangskontrolle auf Stichproben gesetzt wird", sagte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. So ließe sich im Einzelhandel die 2G-Regel relativ einfach umsetzen. Durch die stichprobenartige Kontrolle an der Kasse kann das Weihnachtsgeschäft weitergehen, ohne dass teure und abschreckende Zugangskontrollen nötig sind, so Rössel.
Die Befreiung von der Testpflicht für dreifach geimpfte Personen begrüßen die vier rheinland-pfälzischen IHKs. „Wir erwarten diesmal eine erfolgreiche Booster-Kampagne", so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Gelingt diese, werden immer mehr Menschen auch ohne zusätzlichen Test in Restaurants und Gaststätten gehen können. Zudem gibt es so einen größeren Anreiz zur Dritt-Impfung, sagte Rössel, "bis dahin wird es aber noch dauern, darum sind die aktuell fehlenden Testkapazitäten und langen Warteschlangen vor den Testzentren ein ernstes Problem.“ rk/ps

Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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