Förderprogramm: Klimagerechter Umbau des Waldes kommt voran
Rheinland-Pfalz. Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist überaus erfolgreich und wird voll ausgeschöpft. Bislang wurden etwa 9000 Anträge positiv beschieden. Damit konnte über ein Fünftel (21 Prozent) des Privat- und Körperschaftswaldes in Deutschland erreicht werden mit einer geförderten Waldfläche von über 1,6 Millionen Hektar. Die einzelnen Förderungen sollen über einen Zeitraum von jeweils zehn bzw. zwanzig Jahren laufen. Die Waldbesitzenden verpflichten sich über diesen Zeitraum, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Das Förderprogramm wurde 2022 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestartet und wird seit 2024 aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert – die Federführung wird seither von BMEL und BMUV gemeinsam wahrgenommen.
Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Unser Förderprogramm für einen starken Wald in Deutschland wird sehr gut angenommen. Die volle Ausschöpfung der Mittel zeigt, dass Waldbesitzer den Kampf gegen die Klimakrise engagiert aufnehmen, und dabei unterstützen wir sie nach Kräften. Ich freue mich sehr, dass so viel Wald in ganz Deutschland die nächsten Jahre noch stärker nach klimastabilen Kriterien bewirtschaftet wird. Die Waldbewirtschaftung und das Engagement der Waldbesitzer spielt eine entscheidende Rolle, die Wälder in Deutschland zukunftsfest weiterzuentwickeln. So wappnen wir sie gegen die Folgen der Klimakrise, damit sie weiterhin Kohlenstoff speichern und die weiteren lebenswichtigen Ökosystemleistungen bereitstellen können. Das Förderprogramm läuft über zehn Jahre, das ist ein entscheidender weiterer Baustein auf dem Weg zum klimastabilen Wald in Deutschland.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärt hierzu: „Der Wald in Deutschland ist einer unserer wichtigsten Partner beim natürlichen Klimaschutz. Er leistet unverzichtbare Dienste für einen intakten Wasserhaushalt, in trockenen wie in nassen Zeiten, und bietet Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten und uns Menschen Raum für Erholung. Daher unterstützen wir Waldbesitzer und Kommunen, die Ihren Wald im Sinne des natürlichen Klimaschutzes nutzen, mit unserem Förderprogramm aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“
Klimaschutz und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind nationale Aufgaben von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat das BMEL – in Ergänzung zu den GAK-Maßnahmen „Wiederbewaldung“ und „Waldumbau“ – das Förderprogramm KWM geschaffen. Damit wurde erstmals eine langfristige Förderung eröffnet, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald finanziert und honoriert werden. Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende, die sich über zehn bzw. zwanzig Jahre verpflichten, elf bzw. zwölf Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Diese erhalten dafür eine jährliche Förderung.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Mittel im ANK nun voll ausgeschöpft. Bis auf Weiteres können beim Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. Hierunter fallen leider auch bereits eingegangene Erstanträge aus dem Jahr 2024, die nun abgelehnt werden müssen. Mit dieser gemeinsamen Entscheidung zusammen mit dem BMUV stellen wir sicher, dass bereits bewilligte Anträge weiterhin verlässlich gefördert werden können. Derzeit informiert die FNR als Projektträger alle betreffenden Antragstellenden. Zudem haben das BMEL und das BMUV die forstlichen Verbände in Kenntnis gesetzt.
Ziel des BMEL und des BMUV ist es, dass bereits bewilligte Vorhaben in den kommenden Jahren verlässlich fortgeführt werden. Das BMUV und das BMEL setzen sich deshalb gemeinsam dafür ein, dass auch künftig entsprechende Fördermittel ausgereicht werden können. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Haushaltslage ab sowie der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, also dem Deutschen Bundestag.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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