Handelsverband Rheinland-Pfalz
Forderung nach Unterstützungen und Perspektiven
Rheinland-Pfalz. „Die Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar 2021 bedeutet für viele Händler, insbesondere innerstädtische Einzelhändler, das Aus.“, so Thomas Scherer, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.
In breiten Teilen des Handels schwindet jede Akzeptanz für diese erneute politische Entscheidung. Es bilden sich aus Verzweiflung Initiativen, die trotz Schließungsgebot über das Öffnen von Lokalen und Geschäften nachdenken. Der Handel fühlt sich von der Politik im Stich gelassen, insbesondere, da die versprochenen Hilfeleistungen in der Branche nicht ankommen. „Die versprochenen Hilfeleistungen hängen wie eine unerreichbare Frucht über den Händlern aber die Zugangsvoraussetzungen stellen lediglich ein kleines Stöckchen dar, mit dessen Hilfe der Händler aber keinerlei Möglichkeiten hat, an diese Unterstützungen heranzukommen, es sei denn er kann aus dem Stand drei Meter hochspringen“, so Scherer weiter.
Zudem bietet die Politik mit der neuen Entscheidung weder dem Handel noch der Bevölkerung eine Perspektive, wie es weitergeht. Gerade diese Aussichtslosigkeit führt bei Vielen zur Verzweiflung. Laut Handelsverband wäre es dringend notwendig, dem Handel die Möglichkeit einer Perspektive der Wiedereröffnung der Geschäfte zu gewähren. Der Handel hat bewiesen, dass mit seinen Hygienekonzepten ein sicheres Einkaufen möglich ist. Dies werde auch durch niedrige Erkrankungszahlen bei den Mitarbeitern belegt.
Der Handelsverband erwartet erwarten daher von der Politik eine Öffnungsperspektive, auch wenn dies bedeuten sollte, dass man zum Betreten der Geschäfte eine FFP2-Maske benötigen würde. Zumindest ist aber die Zusage für wirksame Finanzhilfen, die unkompliziert und schnell auch in großen Teilen des Handels ankommen, notwendig.
Der Verband wandte zudem ein, dass die nunmehr angedachten Verschärfungen der Maßnahmen in Landkreisen mit einer Inzidenz über 200, mit Einschränkungen des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegen würde, für Rheinland-Pfalz kontraproduktiv seien. Denn Einkaufen wird hier zum Beispiel auch explizit als nicht triftiger Grund genannt.
Dabei werde jedoch verkannt, dass bei einer Umsetzung dieser Beschlüsse in Rheinland-Pfalz dies zu Problemen gerade im ländlichen Raum führen könnte. Rheinland-Pfalz als Flächenland weise Gebiete auf, in denen im Radius von 15 Kilometern oftmals ein Einkaufen nicht möglich sei. Eine solche Festlegung würde gerade den ländlichen Raum benachteiligen, und würde zudem Betriebe, die über Bestellmöglichkeiten (click & collect) zumindest einen Teilbetrieb aufrechterhalten können, weiter zum Nachteil gereichen. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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