IHK Pfalz fordert, Metropolregion nicht zu benachteiligen
Fristverlängerung für alte Kassen
Ludwigshafen. Die Industrie- und Handelskammer Pfalz (IHK) fordert eine Fristverlängerung für die Registrierkassen-Regelung in Rheinland-Pfalz. Für rheinland-pfälzische Unternehmen in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) drohen Wettbewerbsnachteile durch die Registerkassen-Regelung: Wenn das Land Rheinland-Pfalz jetzt nicht handelt, müssen alle Registrierkassen und elektronischen Kassensysteme bei Händlern und Dienstleistern ab dem 1. Oktober 2020 mit einer sogenannten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, so die IHK. In Baden-Württemberg und Hessen hingegen haben die Unternehmen wegen Corona noch Zeit bis zum 31. März 2021.
Technische Lösung nicht verfügbar
Eigentlich war es eine vernünftige Idee: Keine Chance für Manipulationen an Registrierkassen. Das Problem: Die technischen Lösungen sind teilweise noch gar nicht verfügbar oder nicht mit allen Kassensystemen kompatibel. Deshalb war das seit dem 1. Januar 2021 gültige Kassengesetz bundesweit um eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September ergänzt worden. Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben diese Frist mit einem eigenen Erlass ausgedehnt. Voraussetzung: Die TSE ist bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt und/oder der Einbau wurde verbindlich in Auftrag gegeben beziehungsweise der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen, sie ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.
In Rheinland-Pfalz hingegen steht eine Entscheidung des Finanzministeriums noch aus. „Für die rheinland-pfälzischen Unternehmen bedeutet dies mindestens eine weitere Planungsunsicherheit, wenn nicht eine finanzielle Mehrbelastung, die gerade in der aktuellen Situation schwer zu stemmen ist“, kritisiert Jürgen Vogel, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz. „Solche föderalistischen Unterschiede sind den Unternehmen in einer Metropolregion nur schwer zu vermitteln“, warnt Vogel vor Wettbewerbsnachteilen für rheinland-pfälzische Betriebe.
Vogel appelliert an die rheinland-pfälzische Landesregierung und das zuständige Finanzministerium, dem Beispiel der Nachbar-Bundesländer zu folgen. Das Land sollte eine eigene Verordnung zur Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 für die Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erlassen. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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