‚NEUSTART Kultur‘-Programm des Bundes für Kultureinrichtungen
Land zahlt Eigenanteil

Kultureinrichtungen müssen sich etwas einfallen lassen, damit sie auch während der Corona-Krise Kultur zeigen können | Foto: StockSnap/pixabay.com
  • Kultureinrichtungen müssen sich etwas einfallen lassen, damit sie auch während der Corona-Krise Kultur zeigen können
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Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Kulturministerium wird die Eigenanteile der Kultureinrichtungen in Höhe von zehn Prozent über das Landesprogramm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ für das Bundesprogramm "NEUSTART Kultur" übernehmen. Der Bund hat das Programm „NEUSTART Kultur“ mit einer Milliarde Euro aufgesetzt, um die Kultur deutschlandweit in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Ein erster Programmteil unterstützt mit 250 Millionen Euro pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen. 
Corona habe den Kulturbetrieb massiv beeinträchtigt. Viele Kultureinrichtungen waren geschlossen und öffnen nun wieder. Das Programm des Bundes unterstützt Kultureinrichtungen bei der Wiederöffnung der Häuser und hilft bei der notwendigen Anpassung von Programmen und Aktivitäten. Mit der Förderung des Bundes können zum Beispiel Hygienepläne, coronabedingt notwendige bauliche Maßnahmen oder neue Belüftungsanlagen finanziert werden. "Wir wollen, dass möglichst viele Kultureinrichtungen aus Rheinland-Pfalz von diesem Bundesprogramm profitieren", sagte der rheinland-pfälzische Kulturminister Konrad Wolf, "wir werden daher den vorgesehenen Eigenanteil von zehn Prozent für die Einrichtungen übernehmen. Damit wollen wir denjenigen eine Hürde nehmen, für die der Eigenanteil schwierig zu erbringen gewesen wäre“, so Wolf. Denn daran dürferf eine Antragsstellung nicht scheitern.
Der Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sieht vor, dass die Träger von soziokulturellen Zentren und kulturellen Einrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden, Bundesmittel in Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung beziehungsweise -akteur beantragen können. Nach einer erfolgreichen Antragstellung beim Bund können diese Träger dann in einem zweiten Schritt die Übernahme des Eigenanteils durch das Land beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur beantragen. rk/ps

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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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