Notfall-Kinderzuschlag
Mehr Kindergeld bei Kurzarbeit
Pfalz. Der Notfall-Kinderzuschlag ist für alle Familien mit Kindern interessant, die jetzt aufgrund der bundesweiten Krise finanzielle Einbußen, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, haben. Selbstständige, die jetzt weniger Einkommen erzielen, können ebenfalls hiervon profitieren, teilt die Agentur für Arbeit Landau mit.
Der Notfall-KiZ gilt seit dem 1. April 2020. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vormonats an. Wer also im März 2020 weniger Lohn ausgezahlt bekommen hat, kann ab April 2020 den Antrag stellen. Wer seinen Lohn immer erst einen Monat später ausgezahlt bekommt, kann ab Mai 2020 beantragen. Relevant ist immer, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der KiZ-Lotse, der auf www.familienkasse.de zu finden ist. Mit dieser interaktiven Video-Anwendung lässt sich ermitteln, ob sich ein Anspruch ergibt. Fragen zum Kinderzuschlag können auch einfach in einer persönlichen Videoberatung gestellt werden.
Kindergeld nach dem Abi
Für viele Eltern und Jugendliche stellt sich aktuell zudem die Frage, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes nach der Abiturprüfung weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Familienkasse klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Wer zum Beispiel seinen nächsten Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt, muss sich nicht melden. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann auch weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn das Kind auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.
Informationen
Anträge und Mitteilungsformulare stehen unter www.familienkasse.de online zur Verfügung. Telefonisch ist die Familienkasse unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.
Weitere Informationen zum Kindergeldzuschlag gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de/kiz und auf der Seite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz. rk
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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