Aufstiegsbonus des Landes Rheinland-Pfalz auf 2.000 Euro verdoppelt
Mehr Unterstützung für Meister und andere Fachkräfte

Fortbildungen wie Meisterprüfung honoriert das Land großzügig | Foto: WikiImages/pixabay.com
  • Fortbildungen wie Meisterprüfung honoriert das Land großzügig
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Pfalz. Der sogenannte Aufstiegsbonus I wurde jetzt auf 2000 Euro verdoppelt, teilt das Landes-Wirtschaftsministerium mit. Minister Volker Wissing würdige damit die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und schafft weitere Anreize für die wirtschaftspolitisch bedeutende Berufsbildung. Die Boni-Erhöhung ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Der Aufstiegsbonus I wird für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen, gleichwertige Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen sowie in der Landwirtschaft gewährt. Bisher haben junge Meister oder Fachwirte 1000 Euro erhalten. Rückwirkend zum 1. Januar wird nun die Verdopplung des Bonus auf 2.000 Euro erfolgen.
Außerdem wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Somit dürfen zum Beispiel diejenigen, die in Rheinland-Pfalz sowohl wohnen als auch arbeiten, ihre Prüfung auch außerhalb von Rheinland-Pfalz ablegen und die finanzielle Anerkennung des Landes in Anspruch nehmen.
Neben dem Aufstiegsbonus I fördert Rheinland-Pfalz zusätzlich mit dem Aufstiegsbonus II (einmalig 2.500 Euro) den Weg in die Selbstständigkeit. Beide Boni können bei den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Die Kammern sind für die Antragsabwicklung und Auszahlung zuständig.
Im bundesweiten Vergleich entsprechender Anerkennungsprämien für erfolgreiche Fortbildungsabschlüsse liegt Rheinland-Pfalz mit der Erhöhung auf 2.000 Euro im Spitzenbereich und steht mit seinen zwei Boni auf breitem Fundament.
Für die Jahre 2017 bis 2019 konnten nahezu 5000 Fortbildungsabschlüsse mit dem Aufstiegsbonus I finanziell gewürdigt und in rund 800 Fällen der Aufstiegsbonus II gewährt werden. Das Land hat in diesem Zeitraum rund sieben Millionen Euro für beide Boni ausgezahlt.
Das Verfahren zum Inkraftsetzen der neuen Verwaltungsvorschrift wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Leistungsverbesserungen sollen rückwirkend für alle Fortbildungsabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gelten.
„Berufliche Bildung ist uns viel wert“, sagte Wirtschaftsminister Wissing. „Wir wollen unsere Wertschätzung der beruflichen Fortbildung und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung betonen. Deshalb verdoppeln wir den Aufstiegsbonus auf 2.000 Euro“, so Wissing. „Unsere mittelständische Wirtschaft sucht händeringend Fachkräfte. Es ist die logische Schlussfolgerung, attraktive Anreize zu schaffen, um mehr Fachkräfte auszubilden. Mit der Erhöhung des Aufstiegsbonus I fördern wir die Qualifizierung der Fachkräfte von morgen“, so Wissing. ps

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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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