Impfen & Testen
Priorität 3
Ludwigshafen. Zahlreiche Mitarbeiter von Unternehmen gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich ab sofort für eine Corona-Schutzimpfung registrieren. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin. Außerdem begrüßt sie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene.
Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten
„Die Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen mit getesteten Personen gilt in Rheinland-Pfalz bereits”, begrüßt Malin Handrick, Referentin bei der IHK Pfalz, das Gesetzesvorhaben. Dass dies nun auch auf Bundesebene geregelt und umgesetzt werden soll, ist aus Sicht der IHK Pfalz ein Schritt in die richtige Richtung hin zu allgemeingültigen und einheitlichen Regelungen.
Priorisierungsgruppe 3: Impfung nur im Wohnort
In Rheinland-Pfalz werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, zur Priorisierungsgruppe 3 gezählt. Für eine Impfung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Wichtig ist, dass die Personen dieser Priorisierungsgruppe auch in Rheinland-Pfalz wohnen müssen. Angehörige der Prioritätsgruppen 1 und 2 können sich auch am Ort ihres Arbeitgebers impfen lassen, wenn sie in einem anderen (Bundes-) Land wohnen.
Weitere Informationen
Alle Informationen dazu, welche Unternehmen zur "kritischen Infrastruktur" gehören, entsprechende Formulare und weitere Informationen sind auf dem Impfportal des Landes Rheinland-Pfalz zusammengestellt unter www.impftermin.rlp.de/termin/. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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