Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Regeln gelockert in Corona-Zeiten
Versicherung. Rund 74.000 Selbstständige sind bundesweit freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Für diese Selbstständigen hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.
Wenn Selbstständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober 2020. Dafür müssen sich Versicherte nicht melden. Die örtliche Agentur für Arbeit nimmt zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf. Die noch ausstehenden Beiträge können dann auch in Raten zurückgezahlt werden.
Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September. Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wiederaufnehmen.
Freiwillig versicherte Selbstständige, die in den letzten 30 Monaten vor der jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beitrage gezahlt haben, können Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich, ob die Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung – etwa als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter – gezahlt wurden.
Auch Selbstständige, die bereits vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass seit dem ersten Bezug von mindestens zwölf Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit können Sie sich wieder freiwillig versichern. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.arbeitsagentur.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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