Fristen für Arbeitgeber enden im Februar
Steuerbescheide nicht vor Ende März

Symbolbild | Foto: falco / Pixabay

Ludwigshafen. Frühestens ab Mitte März 2020 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls in der Regel erst im März zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide können somit voraussichtlich erst Ende März/Anfang April in den heimischen Briefkästen erwartet werden.

Die Finanzämter bitten darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen. ps

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Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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