Rheinland-Pfalz stellt zusätzlich 29 Millionen Euro
Tourismus fördern
Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in die touristische Infrastruktur und in die touristischen Betriebe. Mit gleich zwei neuen Förderprogrammen und insgesamt 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stärkt das Land den Tourismus. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden, teilt Wirtschaftsminister Volker Wissing jetzt mit.
Programm für Gastgewerbe und Kommunen
Das Land Rheinland-Pfalz stellt Zuschüsse über zwei Förderprogramme aus dem „Sondervermögen Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ zur Verfügung: Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur. Im Infrastrukturprogramm wurden Vereinfachungen vorgenommen sowie die Fördersätze erhöht und im Sonderprogramm Gastgewerbe der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sowie der Zugang erleichtert.
„Wir haben mit beiden Programmen ein Gesamtpaket, das den Tourismusstandort Rheinland-Pfalz attraktiver, zeitgemäßer und damit wettbewerbsfähiger macht", sagte Wissing, "wir möchten eine moderne und zielgruppengerechte Infrastruktur und eine gute Angebotsqualität im Gastgewerbe." Beides sei heutzutage unverzichtbar, um im Wettbewerb um die Gäste zu bestehen. Rheinland-Pfalz habe viel zu bieten, sagte Wissing. „Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich," sagt Wissing, "unsere Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen, dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren." Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehörten sowohl private als auch öffentliche Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstütze das Land sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur, so der Wirtschaftsminister.
Förderprogramm für das Gastgewerbe
„Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, das gheißt Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.
Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme. rk
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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