Von Frankenthal bis Maximiliansau: Verstärkung der Hochspannungsleitungen
Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat jetzt die Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt – Kühmoos für den Abschnitt von der Landesgrenze zu Hessen bei Worms bis zur Umspannanlage Maximiliansau genehmigt. Es lägen keine zwingenden Versagungsgründe gegen die Planung vor, teilt die Behörde mit.
Mit der Erteilung des Baurechts darf nun das Übertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene in dem Teilabschnitt in Rheinland-Pfalz verstärkt werden. Der Netzbetreiber Amprion plant zwischen der Umspannanlage Bürstadt in Hessen bis zur Umspannanlage Kühmoos in Baden-Württemberg die Erhöhung der Übertragungskapazität für die bestehenden Höchstspannungsfreileitungen.
Das Planfeststellungsverfahren der SGD Nord den Abschnitt von der Landesgrenze zu Hessen bei Worms bis zur Umspannanlage Maximiliansau. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan 2030 als sogenannte „Ad-Hoc-Maßnahme“ bestätigt. Konkret umfasst die Maßnahme den Neubau von fünf Masten sowie einer Spannungsumstellung für einzelne Stromkreise von derzeit 220 Kilovolt auf 380 Kilovolt.
Zur Erhöhung der Übertragungskapazität sind außerdem die Änderungen der Beseilung und die Umstellung der Betriebs-weise auf Hochtemperaturbetrieb genehmigt worden. Das Vorhaben betrifft die Städte Frankenthal, Neustadt, Worms und Ludwigshafen, die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, der Stadt Schifferstadt, der Gemeinde Haßloch, die Verbandsgemeinden Edenkoben, Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Jockgrim und Hagenbach sowie die Stadt Wörth. Die Netzverstärkungsmaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der Übertragungskapazität. Die Ertüchtigung der Leitungen behebt einen Engpass im überregionalen Transportnetz und trägt damit zur Versorgungssicherheit bei.
Die SGD Nord hat das Vorhaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Es wurden fünf Einwendungen erhoben. Erkenntnisse zu Wasserrecht, Naturschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie straßen- und verkehrsrechtlichen Belangen sind in die Entscheidung eingeflossen.
Der Planfeststellungsbeschluss sind nun mit den Planunterlagen seit Mittwoch, 20. April, bis Dienstag, 3. Mai, bei den betroffenen Kommunalverwaltungen zur Einsichtnahme ausgelegt. rk/ps
Informationen
Weiter Informationen findet man im Internet unter www.sgdnord.rlp.de
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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