Fluchtgefahr
16-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren Raubs in Untersuchungshaft
Mannheim-Waldhof. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 16-jährigen Jugendlichen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, zusammen mit einem 14-jährigen Mittäter einen schweren Raub begangen zu haben.
Der Tatverdächtige soll am vergangenen Sonntagabend, 16. Februar, gegen 23.20 Uhr, zusammen mit seinem Mittäter eine Gaststätte in der Oppauer Straße betreten haben. Zunächst soll einer der beiden Jugendlichen einen anwesenden Gast unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe aufgefordert haben, den Verwahrort der Kasse mitzuteilen. Dabei kam der Gastwirt hinzu, der sogleich ebenfalls unter Drohung zur Herausgabe der Kasse aufgefordert wurde. Unter dem Eindruck der vorgehaltenen Waffe soll der Geschädigte dann die Kasse mit über 600 Euro Bargeld herausgegeben haben. Die beiden Jugendlichen forderten den Gastwirt danach auf, die Schlüssel der aufgestellten Geldspielautomaten herauszugeben. Als dieser entgegnete, dass er diese nicht habe, flüchteten beide in Richtung Altrheinstraße. Beide konnten im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung vorläufig festgenommen werden. Sowohl das geraubte Geld als auch eine Sturmhaube, die einer der Jugendlichen getragen haben soll, konnte bei einer Absuche des Fluchtwegs aufgefunden werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Hauses des Jugendrechts dauern an. (Staatsanwaltschaft Mannheim/Polizeipräsidium Mannheim)
Autor:Wochenblatt Archiv aus Ludwigshafen |
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