In den Würgegriff genommen
Angriff auf Mannheimer Polizisten
Mannheim. Weil er sein Fahrzeug in der Steubenstraße vor dem Anwesen mit der Hausnummer 48-52 verbotswidrig abgestellt hatte, wollte eine Polizeistreife am Dienstag, 1. Februar, gegen 15.15 Uhr einen 47-jährigen Mann kontrollieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Die Beamten trafen demnach auf dem Beifahrersitz des Fahrzeuges zunächst nur die Ehefrau des Mannes an. Dieser kam kurz darauf hinzu und wurde auf das unzulässige Parken hingewiesen. Erst habe er versucht, sein Fehlverhalten zu rechtfertigen, dann habe er begonnen, die Beamten mit verunglimpfenden Äußerungen über deren Berufsstand zu beleidigen. Dass er mit einer Personalienfeststellung nicht einverstanden war, äußerte der aggressive Mann nicht nur, er griff auch einen der beiden Beamten wiederholt körperlich an. Schließlich konnte der in Rage geratene Mann überwältigt und am Boden fixiert werden, nachdem er zuvor einen der Polizeibeamten noch kurzzeitig in den Würgegriff genommen hatte. Hierbei kam auch Pfefferspray zum Einsatz. Der Beschuldigte wurde festgenommen und zum Polizeirevier Mannheim-Neckarau gebracht.
Durch die Widerstandshandlungen erlitt der eine Polizeibeamte mehrere Schürfwunden an Händen und Knien, sowie eine Verletzung im Bereich des Kehlkopfes. Er wurde ambulant in einer Klinik versorgt. Der zweite Beamte wurde an der rechten Hand verletzt. Er wurde vor Ort ärztlich versorgt. Beide konnten an diesem Tag ihren Dienst nicht mehr ausüben. Der 47-jährige Fahrzeugführer, der nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, zog sich ebenfalls mehrere kleine Schürfwunden zu. Eine ärztliche Behandlung war nicht erforderlich.
Nach der Durchführung der erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen. Die Videoaufzeichnungen der Festnahme - die Ehefrau des Beschuldigten hatte die polizeilichen Maßnahmen mit dem Mobiltelefon gefilmt - wurden gesichert. Das Kriminalkommissariat Mannheim hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der 47-Jährige muss sich unter anderem wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte verantworten. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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