Testkäufe in Mannheimer Stadtgebiet
Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert
Mannheim. Alkohol oder Zigaretten an Minderjährige zu verkaufen geht gar nicht. Aber es passiert tagtäglich. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man die Ergebnisse einer gemeinsamen Kontrolle von Beamten des Hauses des Jugendrechts, des Kriminalkommissariats Mannheim und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet Mannheim betrachtet. Die Kontrolle fand am Donnerstag, 15. September statt. Bereits in der Vergangenheit wurden die Kontrollen mit Hilfe jugendlicher Testkäufer in Supermärkten, Kiosken und bei Einzelhändlern durchgeführt.
Wiederholt wurde die Einhaltung der geltenden Richtlinien überprüft und getestet. Mit der Unterstützung eines Jugendlichen wurden von nachmittags bis in den Abend hinein gezielt hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht. Die Bilanz: In acht von fünfzehn Fällen wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Vor zwei Jahren hielten sich lediglich drei von zwölf Verkaufsstellen an die Jugendschutzrichtlinien. Gegen die betroffenen Verkäufer hat die Stadt nun Ermittlungen eingeleitet. Diese haben jetzt mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300 Euro - für die Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2000 Euro.
Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen intensiv und unangekündigt in gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von der Stadt Mannheim und dem Polizeipräsidium Mannheim fortgesetzt. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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