Halloween im Rhein-Neckar-Kreis
Süßes oder Saures – Das sagt die Polizei
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Halloween - Feiern und um die Häuser ziehen, aber in Maßen!
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis. Süßes oder Saures! Nachdem Halloween im letzten Jahr coronabedingt quasi ins Wasser fiel, freuen sich sicher viele darauf im Impfjahr 2021 wieder verkleidet durch die Straßen ziehen zu können.
Nein – zu Vandalismus, Randale, Gefährdung
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass einzelne bei ihren Streichen die Grenze der Harmlosigkeit überschreiten. So manch ein Streich kann ein juristisches Nachspiel haben. Vor allem Farbschmierereien und das Werfen von Eiern oder Herausreißen von Pflanzen werden oft als harmlose Albernheit gesehen, sind aber keineswegs Kavaliersdelikte. Es handelt sich vielmehr um Sachbeschädigungen oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, die von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt werden. In den jüngsten Jahren entstanden nicht selten hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer. Sogar lebensgefährlich werden kann beispielsweise das Herausheben von Gullydeckeln, sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger.
Ja – zu Süßem, harmlosen Streichen und friedlichen Feiern
Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans: Feiert friedlich! Für Randalierer ist an Halloween kein Platz! Und wer von einer Halloween-Party unter Alkoholeinfluss mit dem Auto heimfährt, den bewahrt auch die beste Verkleidung nicht vor einer Kontrolle, denn die schützt auch bei einem Unfall nicht. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Deshalb hier noch einige Tipps an die Eltern: Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich Halloween verbieten, ihnen aber die Grenzen bei Streichen aufzeigen!
Halloween Tipps an Eltern im Rhein-Neckar-Kreis
Gefahren und Konsequenzen von Halloween-Streichen
Mit Kindern gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen sprechen. An Beispielen aufzeigen, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt. Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten!
Nein zu Gruppenzwang
Gegen den Gruppenzwang: Jeder hat die Wahl, keiner muß bei üblen Halloween-Scherzen mitmachen oder überhaupt irgendetwas machen, weil sich vielleicht ein Gruppenzwang entwickelt hat. Die Polizei bittet alle Eltern, mit ihren Kinder darüber zu sprechen und sie
aufzufordern, bei solchen Aktionen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren.
Privatsphäre und Rücksichtnahme
Halloween ist keine deutsche Tradition wie beispielsweise Fasching oder der Tanz in den Mai. Nicht alle kennen, feiern oder mögen deshalb Halloween. Das sollte respektiert und die Privatspähre anderer geachtet werden: Möchte jemand die Tür nicht öffnen oder nicht durch Süßigkeitengaben am Halloween-Zauber mitmachen, so ist das kein Grund für Verwüstungen oder Schmierereien, sondern man kann es einfach bei einem Spruch belassen und dann weiterziehen.
Coronavirus und Halloween2021
Und auch, wenn die Corona-Maßnahmen aktuell weitestgehend gelockert sind, ist immer noch Abstand halten angesagt und eine Halloween-Maske ist keine Schutzmaske, das heisst: insbesondere beim Klingeln an fremden Haustüren oder auf Parties sollte man Fremden nicht einfach zu nahe kommen.
Polizeipräsidium Mannheim
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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