Mutmaßliche Drogenhändler in Mannheim festgenommen
Zwei Brüder in Haft
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen zwei 21 und 24 Jahre alte Brüder erlassen. Beide stehen im Verdacht, gemeinschaftlich unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben.
Die Tatverdächtigen sollen spätestens seit Mai Marihuana angekauft haben, um dieses anschließend in Kleinmengen gewinnbringend an Abnehmer weiterzuverkaufen.
Bereits am 4. Mai konnten in einem Gebüsch auf einem Spielplatz in den Innenstadt-Quadraten fünf Plomben Marihuana sichergestellt werden, die den beiden Tatverdächtigen zuzuordnen waren. Der 21-Jährige führte rund 900 Euro mutmaßliches Dealgeld mit sich. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 24-Jährigen wurden weitere rund 3.000 Euro mutmaßliches Dealgeld aufgefunden und sichergestellt.
Im Zuge der folgenden langfristigen und intensiven Nachforschungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift konnten durch die Staatsanwaltschaft Mannheim beim Amtsgericht Mannheim Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der beiden jungen Männer erwirkt werden. Bei der Vollstreckung beider Beschlüsse konnten die Brüder in ihren Wohnungen festgenommen werden. Eine Durchsuchung der Wohnungen förderte rund 70 verkaufsfertig vorbereitete Cliptüten mit jeweils 2,4 bis 2,7 Gramm Marihuana zutage.
Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurden beim Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen die zwei Tatverdächtigen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erwirkt. Sie wurden am Mittwoch, 5. August, dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung der Haftbefehle wurden sie in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. (Polizei Mannheim)
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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