Coronavirus: Steigende Fallzahlen Mannheim
Beherbergungsverbot und Nachtwandel
Mannheim. Aufgrund der hohen Anzahl an Infektionen gelten seit 9. Oktober zwei neue Allgemeinverfügungen. Außerdem gilt seit 11. Oktober außerdem eine neue Änderung der bestehenden Allgemeinverfügung "Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus" des Landes Baden-Württemberg: Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, können mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.
Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Hotspots
Im Rahmen der gestrigen Besprechung der Länder mit dem Bund hat das Land Baden-Württemberg das Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Corona-Hotspots bekräftigt. Das bedeutet, dass Reisende aus innerdeutschen Hotspots nicht in Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden dürfen. Das gilt bundesweit – so auch in Mannheim. Bewohnern der innerdeutschen Hotspots rät das Land, in ihrer Heimat zu bleiben. Ein Land-, Stadtkreis oder eine kreisfreie Stadt in Deutschland gilt als Hotspot, wenn die 7-Tages-Inzidenz 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet.
Die Corona-Verordnung "Beherbergungsverbot" gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/. Weitere Infos auch unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.
„Nachtwandel im Jungbusch“ 2020 entfällt
Auch der „Nachtwandel im Jungbusch“, als regionale Großveranstaltung, welche am 23. und 24. Oktober stattgefunden hätte, kann in diesem Jahr aufgrund des Großveranstaltungsverbots und der anhaltenden Ausbreitung des Coronavirus nicht stattfinden.
Die Stadt Mannheim als Veranstalterin hat in Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftszentrum Jungbusch ein Alternativkonzept auf Grundlage der Corona-Verordnung erarbeitet. Auch dieses kann aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden.
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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