Evangelische Kirche kategorisiert Gebäude
Nicht alle Kirchen können gehalten werden

Die Synodalen stimmten mit überwältigender Mehrheit der vorgeschlagenen Kategorisierung zu   | Foto: Kirsten de Vos
  • Die Synodalen stimmten mit überwältigender Mehrheit der vorgeschlagenen Kategorisierung zu
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Mannheim. Auf ihrer öffentlichen Frühjahrstagung hat die Stadtsynode der Evangelischen Kirche Mannheim Klarheit geschaffen über die Zukunft ihrer insgesamt 32 Kirchengebäude: Die Einteilung in die Kategorien A, B oder C besagen, ob weiterhin Kirchensteuermittel in das Kirchengebäude investiert werden, zeigt Optionen für ergänzende Finanzierung und benennt auch Umwidmung und Veräußerung. Mit dieser Festlegung werden die sieben Regionen des Stadtkirchenbezirks nun Konzepte entwickeln.

Kategorisierung erhält hohe Akzeptanz

Den Beschlussvorschlag, der den Synodalen vorlag, stellte Dekanstellvertreterin Anne Ressel nochmals vor. Die zur Entscheidung gestellte Kategorisierung der Kirchengebäude war seit März in jeder der sieben Regionen vorgestellt und dort intensiv diskutiert worden. Die Synode behandelte nun noch drei Änderungsanträge. Der so konkretisierte Beschluss wurde von den Synodalen mit überwältigender Mehrheit angenommen. Der vorgeschlagenen Kategorisierung der 32 Kirchen stimmten von den 71 anwesenden stimmberechtigten Synodenmitgliedern 63 mit ja zu, es gab sechs Enthaltungen und zwei Nein-Stimmen. 

Da der Kirchenmasterplan das bestimmende Thema der auf zwei Tage anberaumten Frühjahrssynode war, konnte der zweite Sitzungstag am Samstag entfallen.

„Wir haben mit unseren Beschlüssen in der Stadtsynode Verantwortung und Vertrauen bewiesen“, sagt Dekan Ralph Hartmann. „Wir stellen uns den Herausforderungen der Zeit und des gesellschaftlichen Wandels. Das bedeutet mehr Konzentration unserer Arbeit und sicherlich auch einen schmerzhaften Abschied von liebgewonnen Orten. Aber wir gehen auch entschlossen und mit Mut und Vertrauen in die Zukunft.“

Kategorien A, B und C

Als Ergebnis eines intensiven zweijährigen Diskussionsprozesses, bei dem von den Ältestenkreisen der Gemeinden bis zur Stadtsynode alle Entscheidungsgremien der Evangelischen Kirche Mannheim demokratisch eingebunden waren, hat die Synode am 6. Mai die Kategorisierung ihrer 32 Kirchen beschlossen. Dazu hatte zuvor eine Steuerungsgruppe im Auftrag der Stadtsynode Kriterien entwickelt für die drei Kategorien A (Finanzierung durch Kirchensteuermittel), B (lediglich Reparaturen aus dem „kleinen Bauunterhalt“) und C (keine Kirchensteuermittel mehr).

In der Aussprache und Diskussion war die Sorge der Synodalen vor allem um die Zukunft der „C-Kirchen“ spürbar. Gegenüber dem vorgelegten Beschlussvorschlag wurden Begleitbeschlüsse zu ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten und zur Mitwirkung der Gemeinden vor Ort gefasst.

Die Synodalen haben beschlossen, dass zwölf Kirchen der Kategorie A zugeordnet sind, sieben Kirchen der Kategorie B und 13 Kirchen der Kategorie C. Gerade mit Blick auf die C-Kirchen betont der Beschluss, dass diese Kirchen je nach Gebäudezustand durchaus noch über mehrere Jahre hinweg für kirchliche Zwecke genutzt werden können und dass Drittmittel für die Sanierung und für den laufenden Bauunterhalt eingeworben werden können. Jede der sieben Regionen trägt mit mindestens einer C-Kirche zum Reduktionsprozess bei.

A-Kirchen: Christuskirche und Konkordienkirche (Region Mitte), Auferstehungskirche (Region Waldhof-Gartenstadt), Erlöserkirche und Versöhnungskirche (Region Süd), Dreifaltigkeitskirche (Region Nord), Johanniskirche und Matthäuskirche (Region Almenhof, Lindenhof, Neckarau), Johanneskirche und Petruskirche; Philippuskirche und Unionskirche wird noch entschieden, welche der beiden A und welche C wird (Region Ost), Standort Melanchthon (Region Neckarstadt),

B-Kirchen: Friedenskirche (Region Mitte), Gnadenkirche (Region Waldhof-Gartenstadt), Johannes-Calvin-Kirche und Pfingstbergkirche (Region Süd), Emmauskirche (Region Nord), Markuskirche (Region Almenhof, Lindenhof, Neckarau), Vogelstang (Region Ost), Paul-Gerhardt bis Neubau an Melanchthon B, dann C (Region Neckarstadt)

C-Kirchen: Hafenkirche (Region Mitte), Gethsemane und Pauluskirche (Region Waldhof-Gartenstadt), Martinskirche (Region Süd), Jonakirche (Region Nord), Lukaskirche (Region Almenhof, Lindenhof, Neckarau), Philippus- oder Unionskirche (Region Ost), Lutherkirche, nach Fertigstellung des Neubaus an Melanchthon auch Paul-Gerhardt-Kirche (Region Neckarstadt), Thomaskirche, Epiphaniaskirche, Trinitatiskirche, Jakobuskirche (Stadtkirchenbezirk Mannheim)

Wortlaut des Synodenbeschlusses zur Bedeutung der Kategorien:

Kategorie A: Die den Regionen von der Stadtsynode zur Verfügung gestellten Budgets dienen den A-Kirchen plus Maßnahmen an Gemeindehäusern und Pfarrhäusern. Schon dafür wird das Geld kaum ausreichen.

Kategorie B: Für die B-Kirchen wird der sogenannte „kleine Bauunterhalt“ bezahlt (aus dem Budget der Region). Daneben ist es möglich (und wünschenswert) Drittmittel (Spenden, Kooperationspartner) zu akquirieren. Auch die Verwendung von Rücklagen der Gemeinden oder die Generierung von zusätzlichen Einnahmen durch Verpachtung, Verkauf von Eigentum kommt in Betracht, denn diese bleiben zu 100 Prozent in der Region.

Kategorie C: In die C-Kirchen fließen keine Kirchensteuermittel mehr. Vielmehr sollen Umwidmungen und Veräußerungen geplant werden. Dazu wird es auch Gespräche mit der öffentlichen Hand und der Denkmalpflege geben müssen. Je nach Zustand der Gebäude ist eine Nutzung über mehrere Jahre hinweg für kirchliche Zwecke durchaus möglich. Auch eine kurzfristige Abgabe ist möglich (sofern diese zu realisieren sein würde. Ebenso können Drittmittel (Spenden, Kooperationspartner) für die Sanierung und den laufenden Bauunterhalt akquiriert werden.

In den Prozessen zu den B- und C-Kirchen arbeiten die Evangelische Kirchenverwaltung und die betroffenen Regionen eng zusammen, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die Entscheidung vom Stadtkirchenrat getroffen.

Ein zukunftsstarker und schmerzhafter Prozess

„Wir müssen ehrlich zueinander sein und es muss ausgesprochen werden“, betonte Dekan Ralph Hartmann. „Wir werden in zehn oder 15 Jahren nicht mehr die 32 Kirchen von heute haben. So sehr das auch weh tut.“ Wenn große Veränderungen anstünden, gelte es die Realität anzuerkennen und auf das Gute zu vertrauen. „Es ist unsere Aufgabe als Christ:innen, dass wir diese Zeitenwende annehmen und dass wir Kraft und Zuversicht aus unserem Glauben an die Gegenwart Gottes haben und dass wir nicht die Nerven verlieren.“

Es sei gut, sagte Synodenvorsitzender Prof. Dr. Ralf Daum, dass Mannheim mit diesem Kirchenmasterplan schon so weit sei. Denn dieser erfülle weitgehend die Vorgaben, die kürzlich die badische Landessynode für die Reduzierung der Gebäude beschlossen und vorgegeben habe.

„Die Segel setzen“

„Was heute beschlossen wird, muss nicht morgen umgesetzt werden. Doch es muss auf den Weg gebracht werden“, hatte Dekanstellvertreterin Anne Ressel vor der Abstimmung gesagt. Mit der Entscheidung, welcher Kategorie die Kirchen jeweils zugeordnet werden, „haben die Regionen Zeit, ein Konzept zu entwickeln“.

Zum weiteren Vorgehen erläutert Dekan Ralph Hartmann: „Die Stadtsynode hat mit ihrem Beschluss den Kurs für die Zukunft vorgegeben. Nun gilt es, die „Segel zu setzen„ und die Beschlüsse über die Gebäude in Konzeptionen der kirchlichen Arbeit vor Ort umzusetzen. Wir werden unsere Kirchliche Arbeit zukünftig konzentrieren – darin besteht die Chance des Prozesses.“ ps

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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