Mannheims Luisenpark wieder geöffnet
Zunächst nur für Jahreskartenbesitzer
Mannheim. Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. April dürfen die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten nun auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist der Nachweis eines durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Corona-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis oder aber bei Genesenen der Nachweis mittels PCR-Test über ihre ausgeheilte Covid19-Erkrankung. Der Luisenpark Mannheim öffnet am Donnerstag, den 29.4.2021 wieder seine Tore für Besucher. Dies allerdings zunächst nur für Jahreskartenbesitzer und unter oben genannten Voraussetzungen.
Dass zunächst nur Jahreskarteninhaber berechtigt sind, den Luisenpark zu besuchen, begegnet dem Erfordernis der datenschutzkonformen Erfassung von Besucherdaten. Der Eintritt bzw. die Besucherdaten der Jahreskarteninhaber werden durch das vorhandene neue Kassensystem datenschutzkonform erfasst und können bei Bedarf entsprechend dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.Jahreskarteninhaber müssen neben einer vorigen Anmeldung einen negativen Corona-Schnelltest einer öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist vorlegen. Befreit von der Testpflicht sind lediglich bereits geimpfte oder genesene Personen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung bzw. Zweitimpfung, falls diese imfpstoffbedingt erforderlich ist, erhalten haben und dies mittels Impfdokumentation vorweisen können. Als genesen gilt jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, und daher über den Nachweis durch PCR-Test über eine bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Auch dieses PCR-Testergebnis ist am Park-Eingang vorzulegen und darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht, also des Eintritts höchstens sechs Monate zurückliegen.
Vorherige Anmeldung erforderlich
Das Erfordernis der vorherigen Anmeldung gilt für alle Jahreskarteninhaber, die den Park besuchen wollen. Die Tagesterminvergabe ist über die parkeigene Homepage www.luisenpark.de/Anmeldung ab Mittwoch, 28.4.2021 um 16 Uhr möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält man eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Diese müssen die Besucher*innen entweder ausdrucken und am Eingang vorzeigen, oder sie zeigen ihr Handy-Display mit der Abmeldebestätigung am Eingang vor.Ab der Park-Wiedereröffnung kann die Jahreskarte 2021 am Haupteingang sowie am Eingang Fernmeldeturm erworben oder verlängert werden und zwar zum Vorverkaufspreis und mit einer verlängerten Gültigkeit bis Ende April 2022. Parkdirektor Joachim Költzsch hat damit neben der Parköffnung noch eine gute Nachricht: „In diesem Jahr werden wir die Gültigkeit unserer Jahreskarte verlängern, da unseren Jahreskartenbesitzern 2021 nun schon über drei Monate durch die Pandemie-bedingte Parkschließung verloren gegangen sind. Die Jahreskarte 2021 gilt bis Ende April 2022“, so Költzsch. „Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam und einhellig mit dem Aufsichtsrat einen Weg für eine angemessene Kompensation gefunden haben. Denn dies ist ein wichtiges Signal gerade für diejenigen, die sich im vergangenen Jahr schon einen Gutschein für die Jahreskarte 2021 gekauft haben bzw. deren Abonnement sich automatisch verlängert hat.“ Alle Gutscheinkäufer erhalten noch eine Erleichterung: Wer einen Gutschein für die Jahreskarte bereits erworben hat und eine Versandgebühr auf sich genommen hat, darf seinen Gutschein jetzt einfach telefonisch unter 0621 410050 oder per Mail information@stadtpark-mannheim.de unter Angabe der Jahreskartennummer sowie der Ticketnummer des Gutscheines in eine Jahreskarte umwandeln lassen! So wird die Treue der Gutscheinkäufer belohnt, die damit nicht mehr vor Ort an den Kassen anstehen müssen, um die Jahreskarte zu verlängern.
Besucherobergrenze
Sobald die Besucher-Obergrenze des Parks erreicht ist, ist eine Anmeldung im System nicht mehr möglich und der Park wird vorübergehend für weitere Besucher geschlossen. Darüber informiert auch ein entsprechender Hinweis auf der parkeigenen Homepage www.luisenpark.de.
Abstands- & Hygieneregeln
Alle Eingänge des Luisenparks werden geöffnet sein, um die Entstehung von Warteschlangen zu reduzieren. An den Eingängen werden Einlasskontrollen die erfolgte Online-Anmeldung sowie die Test- oder Impfbescheinigung kontrollieren. Für alle erwachsenen Besucher*innen besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes in Wartebereichen und WC-Anlagen, vor Tiergehegen und auf Spielplätzen. Zudem gelten auf dem gesamten Parkgelände die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Einige Bereiche noch geschlossen
„Die Wiederöffnung des Luisenparks kann auch nach diesem zweiten Shutdown nicht ohne Einschränkungen erfolgen“, so Parkdirektor Joachim Költzsch. „Zunächst öffnen wir nur für unsere Jahreskarteninhaber, mit negativer „Covid-Bescheinigung“ und vorheriger Anmeldung. Es gibt eine Besucherobergrenze und einzelne Teile des Parks sowie gebührenpflichtige Fahrgeschäfte und alle Innenräume außer den WC-Anlagen müssen vorerst noch geschlossen bleiben“, so Költzsch weiter. Geschlossen sind auch die Bereiche, in denen wegen vorherrschender Enge Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, wie etwa schmale Wege. Auch geschlossen sind zunächst das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, der Gondoletta-Betrieb, die Minicar-Anlage, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus selbst. Gesperrte Bereiche sind vor Ort durch Absperrbänder oder -gitter gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten, sind die Parkrestaurants derzeit noch geschlossen. Für kleine Snacks ist das Kiosk am Freizeithaus geöffnet.
Regeln der Landesverordnung gelten
Die Wiesen sind begehbar. Hier weist die Stadtpark Gesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im öffentlichen Raum auch nach der geltenden Landesverordnung behandelt werden. Für alle Besucher inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln, wie sie auch im Stadtzentrum Mannheims gelten. Entsprechende Plakate im Park weisen darauf hin. Insbesondere gelten die Regeln in Fällen des Andrangs und bei Warteschlangen, also vor den Eingängen, den Kiosken, den Toiletten und Gehegen. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für Besucher außerdem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert. Ein Personalausweis ist mitzuführen. Je größer die Bereitschaft der Besucher ist, die allgemein Abstands- und Hygieneregeln auch in den Parks zu befolgen, desto höher ist die Chance, dass die Öffnung aufrechterhalten werden kann beziehungsweise weitere Lockerungen nahen.
Der Herzogenriedpark bleibt wie bereits in der jüngeren Vergangenheit praktiziert, zunächst weiter als Grünfläche der Stadt Mannheim eintrittsfrei für alle Menschen offen. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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