„Corona-Auszeit für Familien“ ermöglicht Erholung
Endlich eine Auszeit

Familien haben die Möglichkeit, einen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu verbringen, um sich dort zu erholen   | Foto: stux/Pixabay
  • Familien haben die Möglichkeit, einen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu verbringen, um sich dort zu erholen
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Coronavirus. Die Corona-Pandemie hat wohl die meisten Menschen an ihre Grenzen gebracht. Insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern, die die Monate der Einschränkungen in einer kleinen Mietwohnung überstehen mussten oder Familien, in denen ein behindertes Familienmitglied lebt. Und um sie geht es bei dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“. Damit sollen vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen die Möglichkeit bekommen, einen einwöchigen Urlaub zu machen, der ins Budget passt. Die ARAG Experten informieren über die Einzelheiten.

Das Programm

Zielgruppe des Programms sind Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben. Sie können im Zeitraum Oktober bis Dezember einen einwöchigen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte verbringen, um sich dort nach der Corona-Zeit zu erholen, gemeinsam aktiv zu sein und Kraft zu tanken. Eine weitere Woche Urlaub kann darüber hinaus auch nächstes Jahr beantragt werden. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Insgesamt stehen für das Erholungsprogramm 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Unterkünfte und Kosten

Nach Angaben der ARAG Experten zahlen Familien für einen einwöchigen Aufenthalt nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen Kosten übernimmt der Bund aus Mitteln des Aufholpaketes. Zu den teilnehmenden Erholungseinrichtungen gehören gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in ganz Deutschland. Neben reiner Erholung können auch pädagogische Angebote wahrgenommen werden, beispielsweise um Eltern in ihrer Elternkompetenz zu stärken.

Voraussetzung erfüllt?

Eine erste Orientierung, ob Familien die Kriterien für diesen stark vergünstigten Urlaub erfüllen, bietet der Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit 1. Januar 2021 gültig sind. Daraus ergeben sich die jeweiligen Einkommensgrenzen des monatlichen Haushaltseinkommens. Werden diese unterschritten, darf die Familie einen vergünstigten Urlaub buchen. Die Einkommensgrenzen entfallen nach Auskunft der Experten, wenn Angehörige mit einem Behinderungsgrad von 50 oder mehr in der Familie leben.
Da der Rechner nicht speziell für dieses Aktionsprogramm entwickelt wurde, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Fragen enthalten sein können, die für die Corona-Auszeit nicht wichtig sind und daher mit „Nein“ angeklickt werden können, wie zum Beispiel die erste Frage nach dem Alter.

Urlaub buchen

Auf einer Deutschlandkarte finden Interessierte alle Einrichtungen, die an der Aktion teilnehmen, wobei es Filtermöglichkeiten, beispielsweise zur Barrierefreiheit, gibt. Es kommen nach Information der Experten stetig weitere Unterkünfte hinzu. Ob und wann Plätze frei sind, kann direkt bei der Unterkunft online per Kontaktformular erfragt werden. Vor einer verbindlichen Buchung müssen Familien ihre Berechtigung mit einem speziellen Formular nachweisen. Das kann online heruntergeladen werden oder wird von der Familienerholungseinrichtung zugeschickt. Darüber hinaus steht Familien montags bis samstags eine kostenlose Beratungshotline unter 0800 8661159 zur Verfügung. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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