Baden-Württemberg: Corona-Erleichterungen
Geringere Vorauszahlungen
Baden-Württemberg. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind teilweise wegen der Corona-Pandemie in finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die baden-württembergische Finanzverwaltung kommt den Betroffenen entgegen und verlängert wesentliche Corona-Hilfsmaßnahmen bis ins neue Jahr. So werden beispielsweise Zahlungsaufschübe gewährt und Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt, teilt das baden-württembergische Finanzministerium mit.
Die Erleichterungen können Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen, die von der Corona-Pandemie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind. Konkret werden folgende Regelungen verlängert, auf die sich die Finanzministerien der Länder und das Bundesfinanzministerium verständigt haben:
• Betroffene können bis zum 31. Januar 2022 Anträge auf zinslose Stundung stellen. Die Stundungen können bis maximal 31. März 2022 gewährt werden. Anschlussstundungen sind möglich, wenn sie mit einer angemessenen und bis höchstens zum 30. Juni 2022 dauernden Ratenzahlung verbunden sind.
• Bei bis zum 31. Januar 2022 fälligen Steuern werden Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. März 2022 ausgesetzt. Säumniszuschläge, die bis zum 31. März 2022 entstanden sind, werden grundsätzlich erlassen.
• Steuerpflichtige können bis zum 30. Juni 2022 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.
„Die anhaltende Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab", sagte der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz. Manche Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen seien davon besonders schwer betroffen, weil sie in eine finanzielle und wirtschaftliche Notlage geraten sind. "Um sie zu unterstützen, verlängern wir die Steuererleichterungen nochmals - und das unbürokratisch in einem vereinfachten Verfahren“, so der Finanzminister.
Formulare und Informationen:
Vereinfachte Antragsformulare finden Betroffene online unter: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare (Steuerzahlungen, sonstige Vordrucke).
Eine Übersicht über die steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter: www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/corona/faq-steuern
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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