Einschulung in Mannheim
Grundschulanmeldetermine für das Schuljahr 2022/23
Für das kommende Schuljahr 2022/23 in Mannheim werden Familien von Schulanfängerinnen und -anfängern gebeten, folgende Termine zu notieren:
Am Donnerstag, 17. Februar, von 9 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 18. Februar, von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, können die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler an ihren jeweiligen Schulen angemeldet werden.
Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten. Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Eltern an der jeweiligen Grundschule ihres Bezirks sowie unter www.mannheim.de/grundschulanmeldung, telefonisch unter 0621/293-9969 oder per E-Mail an manuela.guth@mannheim.de.
Eltern werden gebeten, in diesem Schuljahr besonders darauf achten, wie die Schulen unter Pandemiebedingungen die Schulanmeldungen organisieren, beispielsweise, ob das Kind zur Anmeldung mitkommen darf. Informationen dazu finden sich auf der Homepage der jeweiligen Schule. Es wird darum gebeten, nicht ohne Termin in der Schule zu erscheinen. Für den Zutritt ins Schulgebäude gilt die 3G-Regel.
Welche Grundschule wird das Kind besuchen?
Die zukünftige Schule ist abhängig vom Wohnsitz. Der Grundschulfinder der städtischen Homepage hilft bei der Suche. Unter www.mannheim.de/grundschulfinder kann einfach die Wohnadresse eingegeben werden und die zuständige Grundschule wird angezeigt.
Für den Fall, dass das Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Antrag auf einen Schulbezirkswechsel bei der Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirks vorgelegt werden. Der Antrag kann unter http://schulamt-mannheim,Lde/Startseite/Service/Formulare herunterladen werden.
Folgende Unterlagen sollten auf jeden Fall mitgebracht werden: die Geburtsurkunde des Kindes, falls möglich das Familienstammbuch, alle Pässe, ein Nachweis der Religionszugehörigkeit und der Impfausweis im Original. Wurde im Vorjahr eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt, sollte auch dieser Nachweis mitgebracht werden. Alleinerziehende Elternteile werden gebeten, den Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen.
Zudem sollte beachtet werden, dass in öffentlichen Gebäuden, so auch den Schulen, Maskenpflicht besteht. ps
Autor:Pascal Förster aus Ludwigshafen |
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