BAföG-Reform ab nächstem Semester
Mehr BAföG
Studium. Durch die Reform des Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetzes (BAföG) erhalten mehr Menschen BAföG und auch mehr. Ab kommenden Wintersemester, beziehungsweise Schuljahresbeginn, werden nämlich die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht.
Auch gibt es die Möglichkeit die Förderdauer, etwa wegen der Corona-Pandemie, zu verlängern. Schließlich ist die Möglichkeit neu, Restschulden des Darlehens nach 20 Jahren zu erlassen. Das gilt übrigens auch für ältere Fälle. Die BAföG-Sätze steigen um 5,75 Prozent und der Wohnkostenzuschlag sogar um elf Prozent. Das bedeutet, dass Schüler und Studenten, die BAföG-berechtigt sind und nicht bei ihren Eltern wohnen, statt bisher 325 Euro Wohngeld 360 Euro bekommen. Und der Förderhöchstsatz steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Außerdem erhalten BAföG-Empfänger mit eigener Wohnung für die Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Dieser Zuschuss wird vom BAföG-Amt ausgezahlt, ohne dass sich die Studierenden darum kümmern müssen. Studierende mit Kindern bekommen pro Kind nun einen Betreuungszuschlag von 160 statt 150 Euro.
Durch die großzügige Anhebung der Freibeträge wird der Kreis der BAföG-Berechtigten erweitert und die bereits Berechtigten bekommen mehr Geld. Die Freibeträge für Elterneinkommen steigen um 20,75 Prozent auf 2.415 Euro und für eigenes Vermögen steigt der Freibetrag bei unter 30-Jährigen um 6.800 auf 15.000 Euro. Für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, liegt der Vermögensfreibetrag sogar bei 45.000 statt 8.200 Euro.
Bisher war es nur möglich, BAföG online zu beantragen, wenn man über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat. Andernfalls musste der Antrag wie zu Kaisers Zeiten ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Mit der BAföG-Reform kann jetzt jeder seinen Antrag digital stellen. Man richtet ein Nutzerkonto ein, über das der Antrag ausgefüllt und elektronisch abgeschickt wird – eine Unterschrift ist dann nicht mehr nötig.
Mit der BAföG-Reform wird auch die Altersgrenze angehoben. Davon profitieren Menschen, die sich erst später für eine höher qualifizierte Ausbildung entscheiden. Bis zum 45. Lebensjahr erhält man künftig BAföG, wenn man eine förderungsfähige Ausbildung beginnt. Neben dem Studium wird beispielsweise auch die Vorbereitung auf die Meisterprüfung gefördert.
Allerdings sollten BAföG-Empfänger darauf achten, dass sie nicht zu viel hinzuverdienen. Wer mehr als 450 Euro brutto im Monat verdient, beziehungsweise ab Oktober mehr als 520 Euro, dem wird das BAföG entsprechend gekürzt. Ausschlaggebend ist aber nicht das Monatseinkommen, sondern das gesamte Einkommen im Bewilligungszeitraum. Das bedeutet, dass man 5.400 Euro, ab Oktober 6.240 Euro im Jahr verdienen darf, ohne dass einem das BAföG gekürzt wird. Kindergeld wird nicht zum Einkommen gerechnet.
Wer 20 Jahre nachweislich nicht in der Lage war, das Darlehen aus dem BAföG zurückzuzahlen, dem wird die Restschuld künftig erlassen. Normalerweise muss man den Darlehensanteil des BAföGs fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Das zinslose BAföG-Darlehen wird in monatlichen Raten von 130 Euro quartalsweise gezahlt. Wer die Summe auf einen Schlag überweist, zahlt weniger. Aber wenn man nachweist, dass man zu wenig verdient, muss noch nicht gezahlt werden. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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