Haftbefehl abgewendet - neues Strafverfahren eingehandelt
Neustadt. Am Dienstag, 04.02.2025 um 18:15 Uhr erschien ein 56-Jähriger bei der hiesigen Dienststelle, um eine offene Geldstrafe seines Haftbefehls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu begleichen. Während der Maßnahmen stellte sich heraus, dass der aus Neustadt stammende Mann mit dem Suzuki einer Bekannten zur hiesigen Inspektion gefahren war, obwohl dieser aktuell nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Nach Rücksprache mit der Bekannten wurde bekannt, dass der Neustadter am heutigen Tag neben der Fahrt zur Dienststelle eine weitere Fahrt mit ihr unternommen habe. Nun kommen auf den 56-Jährigen erneut Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt. Der Haftbefehl konnte durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet werden. Auch die Halterin muss sich in einem Strafverfahren verantworten, da diese zuließ, dass der Neustadter mit ihrem Pkw fuhr. [Polizei Neustadt]
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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