Fahrzeuge nicht rechtzeitig umgemeldet
Strafverfahren wurden eingeleitet

 Symbolfoto Vekehrskontrolle der Polizei | Foto: Polizeipräsidium Rheinpfalz
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Neustadt/Weinstraße/Lindenberg/Pfalz. Ihre Fahrzeuge nicht rechtzeitig umgemeldet haben zwei Fahrzeugführer, welche jeweils mit ihren Fahrzeugen, welche über eine ausländische Zulassung verfügten, am Morgen des 22. Februar, unterwegs waren.
Zunächst wurde um 7:15 Uhr ein 56-Jähriger mit seinem Fahrzeug in der Martin-Luther-Straße in 67433 Neustadt/Weinstraße einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Hier wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer, welcher gleichzeitig Halter des Fahrzeuges war, schon über ein Jahr in Deutschland ordnungsbehördlich gemeldet ist. Daher hätte dieser sein Fahrzeug ummelden müssen. Das gleiche Schicksal ereilte eine 53-jährige Dame aus Neustadt, welche das Fahrzeug ihres Bekannten, welches ebenfalls über eine ausländischer Zulassung verfügte, in der Hauptstraße in 67473 Lindenberg um 10:15 Uhr führte. Auch diese Fahrzeugführerin wurde durch Beamte der Polizei Neustadt/Weinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Bekannte der 53-Jährigen, welcher Halter des Fahrzeuges ist, seit über 10 Jahren in Deutschland gemeldet ist. Dieser hätte aufgrund dieser Tatsache ebenfalls sein Fahrzeug ummelden müssen.
Alle Beteiligte müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. | Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Autor:

Annette Thomas aus Ludwigshafen

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