Polizeikontrolle in Neustadt
Verstoßes gegen das Waffengesetz
Neustadt. Kein berechtigtes Interesse konnte ein 38-Jähriger aus Neustadt am Donnerstag, 24. November, um 01:00 Uhr für sein mitgeführtes Jagdmesser vorweisen, als er durch Beamte in der Wiesenstraße in Neustadt einer Kontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Durchsuchung des Mannes konnte nämlich ein solches Jagdmesser mit einer Klingenlänge von 17 cm aufgefunden und sichergestellt werden. Der Neustadter muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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