Bestandsaufnahme von Neustadter Ortsbezirken
Neustadt. Für die Ortsbezirke der Stadt Neustadt an der Weinstraße existiert eine Ortsbildsatzung aus dem Jahr 1984. In solchen Satzungen können Gemeinden für bestimmte bebaute oder unbebaute Teile des Gebietes Vorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen erlassen, z. B. Dachform, Fassadengestaltung oder Fenstergliederung. Diese Vorschriften dienen unter anderem dazu, besondere gestalterische Qualitäten und damit das Ortsbild zu sichern. Sie geben Bauherren den gestalterischen Rahmen für Neubauten oder Modernisierungen. Rechtsgrundlage ist der Paragraph 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Da die alte Satzung nunmehr fast 40 Jahre alt ist, soll sie überarbeitet und um zeitgemäße Inhalte, wie energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, ergänzt werden.
Für eine Bestandsaufnahme sind im August an mehreren Tagen Mitarbeitende des Planungsbüros stadtgespräch im Auftrag der Stadtverwaltung in den Ortsbezirken unterwegs. Die Notizen dienen als Grundlage für die Erarbeitung der neuen Gestaltungssatzung.
Weitere Infos zum Prozess sind auf der städtischen Internetseite unter www.neustadt.eu, Rubrik Bürger&Leben, Planen, Bauen, Wohnen und dann weiter unter Bauen und Wohnen – Gestaltungssatzung Weindörfer – zu finden. Stadt Neustadt
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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