Einschreibung für Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27
![Alle Neustadter Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 liegt, müssen am Freitag, 21. Februar 2025, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden. | Foto: Eva Bender](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2025/02/06/0/1326260_L.jpg?1738861533)
- Alle Neustadter Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 liegt, müssen am Freitag, 21. Februar 2025, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.
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Neustadt. Alle Kinder mit Wohnsitz in Neustadt an der Weinstraße, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 liegt, müssen am Freitag, 21. Februar 2025, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sollte eine Bescheinigung der Kindertagesstätte über den Kindertagesstätten-Besuch vorgelegt werden. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, wird von der Schule nach der Anmeldung festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf besteht.
Zur Anmeldung sind zudem möglichst das Kind und dessen Original-Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Impfpass mitzubringen. Es genügt, wenn ein Elternteil das Kind begleitet. Kann-Kinder (geboren nach dem 1. September 2020) werden erst in der zweiten Februarhälfte 2026 angemeldet.
Fragen zur Schulanmeldung beantwortet die Abteilung Schule und Sport, Friedrichstraße 1, zu erreichen unter der Telefonnummer 06321 855-1288.
Hintergrund:
Für die Schuleinschreibung hat sich in diesem Jahr die rechtliche Grundlage geändert. Gemäß einer neuen Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die seit dem 1. August 2024 gültig ist, sollen Kinder vor der Einschulung intensiver gefördert werden. Mit dem sogenannten Neun-Punkte-Plan kann ein möglicher Sprachförderbedarf oder andere Beeinträchtigungen schneller erkannt und entsprechend frühzeitig reagiert werden. Der Termin wird von bisher „nach den Sommerferien“ auf den Zeitraum „zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres“ um ein halbes Jahr vorverlegt. [red]
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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