Freies Impfen im Landesimpfzentrum Neustadt
Für Impfwillige ab zwölf Jahren
Neustadt. Das Landesimpfzentrum Neustadt, Chemnitzer Straße 2, bietet allen Impfwilligen ab zwölf Jahren die Möglichkeit zur Erst-, Zweit- sowie der Auffrischungsimpfung mit mRNA Impfstoffen zu folgenden Öffnungszeiten an: Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.45 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren können die Erst- und Zweitimpfungen zu folgenden Öffnungszeiten erhalten: Freitags von 9.30 bis 12.45 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Alle bisher über das Landesportal vereinbarten Termine, auch außerhalb der genannten Zeiten, bleiben davon unberührt.
Die Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren ist nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Sorgeberechtigten möglich. Für die Impfung von Jugendlichen der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten notwendig. Eine Auffrischungsimpfung („Boostern“) ist nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich. Dies gilt für Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca. Personen, bei denen Johnson & Johnson zum Einsatz kam, können aktuell eine Auffrischungsimpfung erhalten, wenn der Impftermin mindestens vier Wochen zurückliegt.
Zur Impfung sind folgende Dokumente mitzubringen: Personalausweis; Krankenkassenkarte; Impfpass bzw. Nachweise der bereits erhaltenen Impfungen gegen SARS-COV-2; ggf. Medikamentenplan, Genesenen-Nachweis (z. B. PCR-Testergebnis und/oder Genesenen-Bescheid des Gesundheitsamtes)
Bei Kindern (U12) falls vorhanden: Ausweis. Ansonsten: Geburtskunde, Krankenkassenkarte, Schülerausweis oder Schülerbeförderungskarte (VRN-Ticket etc.). ps
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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