KIPKI-Bürgerförderung gestartet – wertvolle Anpassungen in der Förderrichtlinie

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen.  | Foto: Aleksandar Nakic
  • Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen.
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Neustadt. Gute Nachrichten für alle Neustädterinnen und Neustädter: Die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz, startet in eine neue Runde!
Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden, um finanzielle Unterstützung für nachhaltige Maßnahmen zu erhalten. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und bringt einige Neuerungen mit sich.

Was ist die KIPKI-Bürgerförderung?

Mit der KIPKI-Bürgerförderung stehen Neustadt insgesamt 450.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen sowie 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung, welche bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden sollen. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu senken, klimafreundliche Projekte zu fördern und die Stadt an den Klimawandel anzupassen.

Anträge können seit dem 1. März 2025 über das Online-Formular unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung eingereicht werden. Fördermittel können in der Regel direkt nach der Umsetzung einer Maßnahme beantragt werden. Zusätzlich ist es möglich, Anträge für bereits umgesetzte Maßnahmen bis zu sechs Monate rückwirkend einzureichen. Auch eine Reservierung im Voraus ist denkbar, sofern es sich um Projekte mit längeren Planungszeiten handelt.

Wichtige Änderungen in der neuen Förderrichtlinie

Die überarbeitete Richtlinie bringt einige Anpassungen mit sich, die den Förderprozess noch gezielter und effizienter gestalten:

  • Fenster und Türen: Die neue Förderung beträgt 150 Euro bzw. 300 Euro pro Fenster oder Tür, mit einer maximalen Förderhöhe von 1.200 Euro. Dabei gilt ein U-Wert von ≤ 1 W/(m²K) als Voraussetzung. Zudem wurde ein Hinweis zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden aufgenommen.
  • Stecker-Solar-Geräte: 50 Prozent der Kosten können gefördert werden, mit einer maximalen Unterstützung von 120 Euro pro Modul.
  • Klimaanpassungsmaßnahmen: Die Förderhöhe zur Flächenentsiegelung sowie Gründach- bzw. Fassadenbegrünung wurde auf 50 Prozent der Kosten angehoben, maximal werden 2.000 Euro übernommen. Der Bau von Zisternen wird ebenso zu 50 Prozent unterstützt, mit einer maximalen Summe von 1.500 Euro der anfallenden Kosten.

Mitmachen und Neustadt nachhaltiger gestalten

Neustadt lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und die Chance zu nutzen, aktiv zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beizutragen.

Detaillierte Informationen zur überarbeiteten Richtlinie und den förderfähigen Maßnahmen sind unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung verfügbar.

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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