Wegen steigenden Corona-Infektionszahlen Maskenpflicht bis 20. Dezember
Maskenpflicht in Neustadts Fußgängerzone

Ab sofort gilt in der Fußgängerzone von Neustadt Maskenpflicht.  | Foto: Pixabay
  • Ab sofort gilt in der Fußgängerzone von Neustadt Maskenpflicht.
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Neustadt. Seit Samstag, 12. Dezember besteht Maskenpflicht in der gesamten Neustadter Fußgängerzone. Diese soll zunächst zwischen Samstag, 12. und Sonntag, 20. Dezember von montags bis samstags, 10 bis 18 Uhr, gelten. Das hat der Verwaltungsstab der Stadt unter der Leitung von Oberbürgermeister Marc Weigel beschlossen.
Hintergrund sind die allgemein steigenden Corona-Infektionszahlen. Die Beobachtungen der Stadtverwaltung haben ergeben, dass gerade in der Vorweihnachtszeit ein hohes Besucheraufkommen in der Fußgängerzone herrscht. Dies erschwert die Einhaltung des bestehenden Abstandsgebots.
Zudem hat sich die Situation im Neustadter Marienhaus-Klinikum Hetzelstift zugespitzt. Wegen der steigenden Zahl von Patienten mit Corona-Infektionen kommt das Krankenhaus an seine Belastungsgrenze und muss planbare Eingriffe verschieben. Auch dies veranlasst die Stadtverwaltung, die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu intensivieren.
Die Verpflichtung, auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soll im Bereich folgender öffentlicher Straße und Plätze gelten: Badstubengasse, Friedrichstraße (zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Landauer Straße), Hauptstraße, Kartoffelmarkt, Kellereistraße, Laustergasse (zwischen Kellereistraße und Klemmhof), Klemmhof, Marktplatz, Marktstraße, Marstall, Metzgergasse, Landschreibereistraße (zwischen Landschreibereistraße 8 und Schwanengasse), Rathausstraße (zwischen Manfred-Vetter-Straße und Marktplatz), Schwanengasse und Turmstraße (zwischen Marktplatz und Zwerchgasse). cd/ps

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Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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