vhs Neustadt informiert über das Ehrenamt
Schöff*innen gesucht!
Neustadt. In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen neu gewählt. Im Vorfeld informieren die Volkshochschulen in ganz Rheinland-Pfalz mit zwei zentralen online-Informationsveranstaltungen über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Aktuell bereiten sich die Gemeindeverwaltungen und Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf die Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 28 vor. Bürgerinnen und Bürger von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt oder beim zuständigen Jugendamt als Jugendschöffin oder -schöffe (ggf. beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren)Ämtern - nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Welche Bedingungen Bewerber*innen für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz) erläutert in den beiden geplanten online-Seminaren ein großer Kenner des Amtes.
Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz, ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt, Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus).
Die online-Seminare finden am Dienstag, 14. und Freitag, 17. März statt. Dienstag von 19 bis 21 Uhr und Freitag von 15 bis 17 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über die Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße, volkshochschule@neustadt.eu oder 06321 855-1564. cd/red
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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