Vom Stimmzettel zum Ergebnis der Bundestagswahl
So läuft der Wahlsonntag

Am 26. September haben die Detuschen die Qual der Wahl. | Foto: Markus Pacher
  • Am 26. September haben die Detuschen die Qual der Wahl.
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Von Andreas Böhringer

Neustadt.Am Sonntag, 26. September, ist Bundestagswahl. Dann wählt das deutsche Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Berliner Parlament. In einer kleinen Artikelserie möchten wir in den Wochen vor der Wahl über diese Wahl informieren. In dieser Folge soll es darum gehen, wie am Wahlsonntag das Wahlergebnis zustande kommt.

In den Wahlräumen in den einzelnen Wahlbezirken werden am Wahlsonntag die Stimmzettel gesammelt. Die Stimmzettel, die per Briefwahl bei den Wahlbüros der Gemeinden eingegangen sind, werden ebenfalls bis zum Wahlsonntag verschlossen aufbewahrt. Insgesamt gibt es in Deutschland fast 90.000 Stimmbezirke. Den ganzen Tag achten mindestens fünf Wahlhelferinnen und -helfer gemeinsam darauf, dass die Wahl frei, gleich und geheim ist. Frei bedeutet hierbei, dass es keine Beeinflussung bei der Stimmabgabe geben darf, gleich meint, dass jede Stimme gleich viel zählt und jede Bürgerin und jeder Bürger nur eine Stimme abgeben darf. Schließlich muss sicher gestellt sein, dass die Stimmabgabe geheim erfolgt.
Die Wahlhelferinnen und -helfer achten darauf, dass nur Wahlberechtigte wählen können, dass alle Wahlzettel in die Wahlurne kommen und dort auch bis zur Auszählung bleiben. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, hierzu können sich Interessierte bei der Gemeinde melden. Finden sich nicht genügend Freiwillige, kann die Gemeinde auch Bürger*innen und Wahlhelferi*nnen bestimmen.
Um 18 Uhr schließen die Wahllokale und die Wahlurnen werden geöffnet. Das „Schließen“ der Wahllokale bedeutet, dass die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Es bedeutet nicht, dass die Auszählung der Stimmen hinter geschlossenen Türen stattfindet. Jede und jeder hat das Recht, bei der Stimmauszählung anwesend zu sein, solange die Auszählung nicht gestört wird.
Der Ablauf der Auszählung ist genau festgelegt. Zunächst wird geprüft, ob die Zahl der Stimmzettel in der Wahlurne mit der Zahl der Personen übereinstimmt, die laut Wählerverzeichnis ihre Stimme abgegeben haben. Danach werden die Stimmzettel ausgezählt, wobei darauf geachtet wird, dass niemals nur eine Person einzelne Stapel zählt. Auf einen besonderen Stapel kommen alle Stimmzettel, bei den unklar ist, wie die Stimmabgabe gemeint war oder die eventuell ungültig sind. Ungültig sind z. B. Stimmzettel, wenn mehr als eine Person bei der Erststimme und/oder mehr als eine Partei bei der Zweitstimme angekreuzt wurde. Gemeinsam entscheiden dann die Wahlhelferinnen und -helfer, ob der Stimmzettel gezählt werden kann oder nicht. Auch die Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt auf diese Weise.
Damit das vorläufige amtliche Endergebnis möglichst schnell vorliegt, melden die einzelnen Wahlbezirke ihre Zählergebnisse an die Kreiswahlleitung, diese an die Landeswahlleitung und diese schließlich an die Bundeswahlleitung. Liegen hier alle Ergebnisse vor, wird das sogenannte vorläufige amtliche Endergebnis verkündet.
Warum gibt es dann in den verschiedenen Fernsehsendungen zur Wahl bereits um 18 Uhr erste Ergebnisse? Hierbei handelt es sich nicht um tatsächlich abgegebene Stimmen, sondern um Umfragen, die am Wahltag von Forschungsinstituten vor ausgewählten Wahllokalen durchgeführt werden. Das endgültige amtliche Endergebnis steht dagegen erst einige Wochen nach der Wahl fest. Hierfür überprüfen die Wahlleitungen die Protokolle und Ergebnisniederschriften der einzelnen Wahlbezirke, um sicher zu stellen, dass es bei den verschiedenen Meldungen keine Fehler gab.
Im gesamten Wahlablauf sind Kontrollmechanismen eingebaut. Hierzu gehören z. B. das „Mehr-Augen-Prinzip“ durch mehrere Wahlhelferinnen und -helfer und die Möglichkeit der Wahlbeobachtung durch jede Bürgerin und jeden Bürger. Auch internationale Organisationen werden zur Wahlbeobachtung eingeladen.

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Autor:

Andreas Böhringer aus Neustadt/Weinstraße

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