Wohnraum in Neustadt
Stadt veröffentlicht neuen Mietspiegel
Neustadt. Die Stadtverwaltung hat einen neuen Mietspiegel für Wohnraum in Neustadt an der Weinstraße vorgelegt. Er dient Mieter*innen und Vermieter*innen als Orientierungshilfe und sorgt für Markttransparenz, indem er aufzeigt, für welche Wohnungen welche Mieten üblich sind.
In einem aufwändigen Verfahren hat eine damit beauftragte Hamburger Fachfirma detailliert die Preise für Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ermittelt. Die Ergebnisse sind für jedermann online abrufbar – entweder übersichtlich in Tabellenform oder ganz individuell auf eine bestimmte Wohnung zugeschnitten.
Zur Verfügung gestellt wird das neue Angebot des städtischen Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales auf der Seite www.neustadt.eu/mietspiegel. Neben der Tabelle mit Durchschnittsmieten für verschiedenartige Wohnungen plus Erläuterungen ist das eigens auf Neustadt abgestimmte Online-Tool zur individuellen Berechnung besonders interessant: Unter www.omsp.analyse-konzepte.de/neustadt-an-der-weinstrasse wird nach der (anonymen) Eingabe weniger Daten der angemessene Mietpreis angezeigt. Abgefragt werden beispielsweise Wohnfläche, Sanierungsstand und Ausstattungsmerkmale wie Garten, Heizungsart oder Glasfaseranschluss.
Solche Daten wurden auch zwischen November 2022 und Januar 2023 erhoben und sind nun die Grundlage des so genannten einfachen Mietspiegels. Befragt wurden 850 Mieter*innen und 1650 Eigentümer*innen von Mietwohnungen in Neustadt. Eine aus Stadtverwaltung, Mieterschutzverein, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft bestehende Arbeitsgruppe hat die Mietspiegel-Erstellung fachlich begleitet. Im Ergebnis liegt nun ein gut verständlicher Bericht vor, der die gegenwärtige Situation analysiert.
Er weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittswerte in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese ortsübliche Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel genau aufgelistet. Zur besseren Vergleichbarkeit blieben Sozialwohnungen, Heime, Untermietverhältnisse, möblierte sowie besonders kleine, große, billige und teure Wohnungen unberücksichtigt. Eingeflossen sind in die Berechnung die Daten von 1850 Wohnungen.
In der Tabelle kann die Vergleichsmiete anhand des Baualters (beziehungsweise Kernsanierung) und der Größe der Wohnung abgelesen werden. Zum Beispiel beträgt die Netto-Kaltmiete für eine 25 bis 50 Quadratmeter große Wohnung aus den 1960er-Jahren 6,84 Euro pro Quadratmeter. Mit 5,82 bis 7,72 Euro wird dabei auch die Preisspanne angegeben. Für eine Wohnung aus den Jahren 1981 bis 1995 mit 50 bis 90 Quadratmetern sind 7,30 Euro (6,46 bis 8,38 Euro) zu zahlen und für eine Wohnung ab dem Jahr 2010 mit 90 bis 150 Quadratmetern fallen durchschnittlich 9,19 Euro (7,82 bis 10,81 Euro) an. Insgesamt werden 17 Durchschnittspreise plus deren Preisspannen aufgelistet.
Sozialdezernentin Waltraud Blarr erklärt: „Wohnraum muss bezahlbar sein und bezahlbar bleiben. Mit dem Mietspiegel schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Die ermittelten Zahlen, Daten und Fakten sind wichtige Instrumente zur Beurteilung der Entwicklung des Wohnungsmarktes. Denn sie schaffen Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung und sind damit für Mieter*innen und Vermieter*innen gleichermaßen nützlich.“
In zwei Jahren soll der Mietspiegel fortgeschrieben, also an die Marktentwicklung angepasst werden. Der bisherige Neustadter Mietspiegel stammt aus dem Jahr 2004. Seit vergangenem Jahr ist jedoch jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner*innen – und somit also auch Neustadt - zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Die Kosten inklusive des Online-Tools zur genauen Mietberechnung haben sich auf 27.000 Euro belaufen. cd/red
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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