Prüfung des zweiten Rettungswegs
Temporäres Haltverbot
Neustadt. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass im Kreuzungsbereich der Robert-Stolz-Straße/Böhlstraße zumindest temporär einige Stellplätze entlang der Straßen entfallen müssen.
Angrenzend an das Anwesen Robert-Stolz-Straße 19 wird in der Böhlstraße und in der Robert-Stolz-Straße eine Haltverbotszone eingerichtet.
Bereits vor geraumer Zeit war aufgefallen, dass einige Wohnungen eines dort befindlichen Wohnhauses nur schwer mit der Drehleiter der Feuerwehr zu erreichen sind. Diese Erreichbarkeit ist erforderlich um den sogenannten zweiten Rettungsweg sicherzustellen. Um mit dem Drehleiterfahrzeug näher an das Gebäude heranfahren zu können werden zunächst einige Parkstände entlang der öffentlichen Straße mit einem Haltverbot belegt.
Die Feuerwehr wird dann die sogenannte „Anleiterbarkeit“ prüfen. Sollte sich herausstellen, dass ein Rettungseinsatz auch bei geparkten Autos ohne Behinderung möglich ist, wird das Haltverbot wieder aufgehoben.
Die Stadt ist sich des dort bestehenden hohen Parkdrucks bewusst. Die Maßnahme ist aber im Sinne der Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner erforderlich.
Die Stadt hofft, dass das Haltverbot in naher Zukunft wieder aufgehoben bzw. zumindest reduziert werden kann. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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