Corona in Pirmasens
Neue Allgemeinverfügung: Ausgangssperre aufgehoben

Die aktuellen Coronavirus-Fallzahlen für die Region | Foto: Dr StClaire auf Pixabay
  • Die aktuellen Coronavirus-Fallzahlen für die Region
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Pirmasens. In den vergangenen sieben Tagen lag die Zahl der Neuinfektionen in der Stadt Pirmasens stets unter dem kritischen Wert von 100. Dadurch ist es möglich, die bisher geltenden Maßnahmen zu lockern. Aufgrund der gesunkenen Inzidenz kann die nächtliche Ausgangsbeschränkung gänzlich aufgehoben werden. Der Verkauf von Alkohol zwischen 21 und 5 Uhr ist ebenfalls wieder zulässig. Erstmals seit vergangenem November dürfen die Gastronomen der Siebenhügelstadt im Freien wieder Gäste bewirten.

Corona-Regeln in Pirmasens

Gemäß den Vorgaben der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlässt die Stadtverwaltung heute eine neue Allgemeinverfügung, die in der Nacht zum Dienstag, 13. April 2021, in Kraft tritt.

Niedrige Inzidenz in Pirmasens freut Zwick

Oberbürgermeister Markus Zwick begrüßt die Lockerungen ausdrücklich: „Ich freue mich, dass die gemeinsame Kraftanstrengung der vergangenen Wochen Früchte trägt und wir aufgrund der gesunkenen Inzidenz behutsame Lockerungen vornehmen können.“ Angesichts der dritten Welle, die derzeit über das Land schwappt, ruft der Verwaltungschef die Stadtgesellschaft zu erhöhter Wachsamkeit auf: „Bitte handeln Sie weiterhin verantwortungsbewusst und agieren Sie mit Augenmaß. Damit leisten Sie einen aktiven Beitrag, um die Pandemie zu bekämpfen.“

Clauer: "Schnelltest in Pirmasens nutzen"

Ordnungsdezernent Denis Clauer ruft die Pirmasenser dazu auf, das vielfältige Schnelltest-Angebot in der Stadt konsequent In Anspruch zu nehmen: „Dadurch gelingt es uns, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und perspektivisch wieder einen Alltag mit gewissen Freiräumen zu eröffnen.“ In den vergangenen Wochen sei eine dezentrale Landschaft von zehn Test-Standorten im Stadtgebiet entstanden.
Neben dem Corona-Test-Zentrum auf dem Messegelände dessen Kapazitäten auf wöchentlich bis zu 12 000 kostenlose Test verdoppelt werden, bieten inzwischen auch Apotheken, Ärzte sowie die Johanniter entsprechende Testmöglichkeiten an. Ergänzend hat kürzlich auch die Drogeriemarkt-Kette „dm“ den Schnelltest-Betrieb in der Filiale an der Zweibrücker Straße aufgenommen. Beigeordneter Denis Clauer rechnet damit, dass die Kapazitäten in den kommenden Wochen kontinuierlich ausgebaut werden. Nach seinen Angaben befinden sich Konzepte privater Betreiber in der finalen Abstimmung. Dadurch würde die bisherige Test-Infrastruktur nochmals deutlich erweitert. Ein Überblick über die Test-Möglichkeiten gibt es hier: www.pirmasens.de/coronatest .

Die Corona-Regelungen für Pirmasens im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Im öffentlichen Raum dürfen sich nun zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur ein Hausstand eine weitere Person treffen. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen und der Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen. Das sogenannte Terminshopping wird ausgeweitet: Zeitgleich dürfen mehrere Termine stattfinden. Die Anzahl der Termine errechnet sich aus der Quadratmetergröße des Ladengeschäfts. Pro 40 Quadratmeter darf eine Person einen Termin buchen: Ein 80 Quadratmeter großes Geschäft dürfte demnach gleichzeitig zwei Personen je einen Termin geben. Es gilt die verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Von den Schließungen weiterhin ausgenommen sind:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
  • Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
  • Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
  • Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte

Im Umfeld der Einrichtungen, wie zum Beispiel auf den Parkplätzen, gilt die verschärfte Maskenpflicht (medizinische Masken) sowie die bekannte Personenbegrenzung.

Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen. Bei Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann (z.B. bei der Bartrasur), muss zwingend ein negativer Schnelltest vorgelegt werden (siehe Landesverordnung). Geöffnet bleiben – wie schon bisher – auch Friseursalons, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.

Sport, Freizeit, Kultur

  • Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist nur in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bisher war dies nur alleine oder maximal mit zwei Personen möglich. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist das kontaktfreie Training für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Mitgliedern (zuzüglich eines Trainers) im Freien auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen erlaubt. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht darf im Personenverhältnis 1:1, also in Zweiergruppen, wieder stattfinden – in Räumen sowie draußen.
  • Ausstellungen und Museen dürfen mit Pflicht zur Vorausbuchung und bei begrenzter Personenzahl sowie unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygienepflicht (inklusive Maske) öffnen. Die städtischen Museen bleiben vorerst noch geschlossen.
  • Die Stadtbücherei Pirmasens bleibt für den Publikumsverkehr zunächst noch geschlossen: Der kontaktlose Abholservice („Click & Collect“) funktioniert gut und wird vorerst beibehalten.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Außengastronomie
Gastronomische Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich (Biergarten, Terrasse) unter Auflagen öffnen. Es gilt die aktuelle Kontaktbeschränkung. Das heißt, es dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Gäste müssen vorab zwingend eine Reservierung tätigen und einen negativen Corona-Schnelltest vorzeigen – entweder einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest, der von geschultem Personal in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke durchgeführt wurde. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Gast muss die schriftliche Bestätigung vor dem Betreten vorweisen. Alternativ kann der Gast einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung vorzeigen. Allerdings muss der Gast den Test vor Ort in Anwesenheit eines Gastronomie-Mitarbeiters durchführen. Ob der Gast den Schnelltest mitbringen muss oder das Restaurant möglicherweise Tests vorrätig hat, sollte am besten bei der Reservierung abgeklärt werden.

Gäste müssen, auch wenn es sich um einen Außenbereich handelt, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards bis zum Tisch tragen. Außerdem besteht die Pflicht zur Kontakterfassung der Gäste für Restaurantbetreiber. Gäste dürfen ausschließlich an Tischen mit festen Sitzplätzen und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen Platz nehmen. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig.

Verkaufsverbot von Alkohol aufgehoben
Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften, Kiosken und Tankstellen ist es nicht länger untersagt, in der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr alkoholische Getränke abzugeben.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit. Symptomlose geimpfte Personen sind von der Testpflicht, die vor dem Besuch in der Außengastronomie oder vor einer körpernahen Dienstleistung, bei der keine Maske getragen werden kann, besteht, ausgenommen. Der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ersetzt die Bescheinigung über einen negativen Schnell- bzw. Selbsttest. „Symptomlose geimpfte Personen“ in diesem Sinne sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus SARS CoV-2 verfügen und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Ein vollständiger Impfschutz in diesem Sinne liegt vor, wenn 14 Tage seit der letzten Impfung vergangen sind, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist. Der Nachweis hierüber ist dem Betreiber der Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, im Einvernehmen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt das bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz angesiedelt ist, erlässt die Stadt Pirmasens daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag veröffentlicht wird und damit ab Dienstag, 13. April 2021, ab 0.00 Uhr Gültigkeit entfaltet. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 25. April 2021.

Eine Rücknahme der neuen Allgemeinverfügung ist laut Landesverordnung erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 sinkt. Sollte die kritische Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten werden, ist die Stadtverwaltung Pirmasens dazu gezwungen, die oben genannten Lockerungen unverzüglich zurückzunehmen und zielgerichtete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Interessierte unter www.pirmasens.de/corona

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Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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