Polizei Rockenhausen
"Trunkenheitsfahrt" von Fahranfänger verhindert
Rockenhausen. Am Donnerstagabend, 10. September, wurde eine "Trunkenheitsfahrt" eines 18-jährigen Fahranfängers verhindert. Der junge Mann wurde zusammen mit anderen Personen auf einem Feldweg beim Hintersteinerhof angetroffen. Da er einen Pkw dabei hatte und nach Alkohol roch, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 0,2 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt sowie sein Führerschein wurde präventiv sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt. Dies gilt für alle Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit sowie eine Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar. Polizeiinspektion Rockenhausen
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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