Strafrechtliche Sanktionen
Umweltjuristen haben den Entwurf einer Legaldefinition des Ökozidverbrechens vorgelegt.

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Als Konzept bezieht sich Ökosystemverschlechterung als auch auf die Zerstörung der Umwelt, die durch menschliche Aktivitäten verursacht wird.
Genau das hier bei den völlig übertriebenen Mulchen geschehen.
Seit 5 Jahren läßt sich die Umweltzerstörung hier im Umfeld vom Gnadenhof für Wiederkäuern beobachten und wurde von mir auch dokumentiert.
Als erstes starben hier die Weinbergschnecken. Dann folgten die Vögel, auch Greifvögel und vor 2 Jahren die Insekten. Im Sommer 2021 hatte ich nicht mal mehr Wespen in meiner Brotkiste. Im Jahr 2020 waren es wenigstens wieder ca 20 Stück.
 
 Aber auch Ölkatastrophen, Raubbau durch exzessive Bergbau, Abholzung, Massentierhaltung, industrielle Fischerei, Wasser und Luftverschmutzungen können als ein Formen des Ökozids verstanden werden. Nach meinem Verständnis und das vieler Wissenschaftler , kann man das nicht verstanden wissen, sondern es Faktenbasiert als Ökozid bezeichnen.
 
Diese Definition schließt Schäden ein, die durch Einzelpersonen, Unternehmen und/oder den Staat verursacht werden. Sie schließt auch Umweltzerstörung durch „andere Ursachen“ ein (d. h. Schäden, die nicht unbedingt durch menschliche Aktivitäten verursacht werden). Ziel war es, eine Sorgfaltspflicht zu schaffen, um natürlich auftretende Katastrophen abzumildern oder zu verhindern, sowie eine strafrechtliche Verantwortung für vom Menschen verursachte Umweltzerstörung zu schaffen.[10]
Ende November 2020 begann ein Gremium internationaler Juristen unter dem Vorsitz des britischen Rechtsprofessors Philippe Sands und der sambischen Richterin Florence Mumba mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Kriminalisierung von Ökozid.[56] Im Juni 2021 hatte ein von der Stop Ecocide Foundation einberufenes Gremium von internationalen Anwälten und Umweltjuristen den Entwurf einer Legaldefinition des Ökozidverbrechens vorgelegt.[57] 
 
[57] Demnach bedeutet Ökozid „rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.“
Strafrechtliche Sanktionen
Besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen das Umweltrecht können als Umweltstraftaten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu zwei, drei oder fünf Jahren bestraft werden.
Genau das hier bei den völlig übertriebenen Mulchen geschehen.
Seit 5 Jahren läßt sich die Umweltzerstörung hier im Umfeld vom Gnadenhof für Wiederkäuern beobachten und wurde von mir auch dokumentiert.
Als erstes starben hier die Weinbergschnecken. Dann folgten die Vögel, auch Greifvögel und vor 2 Jahren die Insekten. Im Sommer 2021 hatte ich nicht mal mehr Wespen in meiner Brotkiste. Im Jahr 2020 waren es wenigstens wieder ca 20 Stück.
 
 Aber auch Ölkatastrophen, Raubbau durch exzessive Bergbau, Abholzung, Massentierhaltung, industrielle Fischerei, Wasser und Luftverschmutzungen können als ein Formen des Ökozids verstanden werden. Nach meinem Verständnis und das vieler Wissenschaftler , kann man das nicht verstanden wissen, sondern es Faktenbasiert als Ökozid bezeichnen.
 
Diese Definition schließt Schäden ein, die durch Einzelpersonen, Unternehmen und/oder den Staat verursacht werden. Sie schließt auch Umweltzerstörung durch „andere Ursachen“ ein (d. h. Schäden, die nicht unbedingt durch menschliche Aktivitäten verursacht werden). Ziel war es, eine Sorgfaltspflicht zu schaffen, um natürlich auftretende Katastrophen abzumildern oder zu verhindern, sowie eine strafrechtliche Verantwortung für vom Menschen verursachte Umweltzerstörung zu schaffen.[10]
Ende November 2020 begann ein Gremium internationaler Juristen unter dem Vorsitz des britischen Rechtsprofessors Philippe Sands und der sambischen Richterin Florence Mumba mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Kriminalisierung von Ökozid.[56] Im Juni 2021 hatte ein von der Stop Ecocide Foundation einberufenes Gremium von internationalen Anwälten und Umweltjuristen den Entwurf einer Legaldefinition des Ökozidverbrechens vorgelegt.[57] 
 
[57] Demnach bedeutet Ökozid „rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.“
Strafrechtliche Sanktionen
Besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen das Umweltrecht können als Umweltstraftaten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu zwei, drei oder fünf Jahren bestraft werden.
Genau das hier bei den völlig übertriebenen Mulchen geschehen.
Seit 5 Jahren läßt sich die Umweltzerstörung hier im Umfeld vom Gnadenhof für Wiederkäuern beobachten und wurde von mir auch dokumentiert.
Als erstes starben hier die Weinbergschnecken. Dann folgten die Vögel, auch Greifvögel und vor 2 Jahren die Insekten. Im Sommer 2021 hatte ich nicht mal mehr Wespen in meiner Brotkiste. Im Jahr 2020 waren es wenigstens wieder ca 20 Stück.
 
 Aber auch Ölkatastrophen, Raubbau durch exzessive Bergbau, Abholzung, Massentierhaltung, industrielle Fischerei, Wasser und Luftverschmutzungen können als ein Formen des Ökozids verstanden werden. Nach meinem Verständnis und das vieler Wissenschaftler , kann man das nicht verstanden wissen, sondern es Faktenbasiert als Ökozid bezeichnen.

Mulchmäher vernichten Insekten, Kleintiere und seltene Blumenarten
Kaum grünt und blüht es an Straßen- und Wegrändern, sind in Kommunen und Städten die ersten Mulchmäher unterwegs. Diese modernen Maschinen leisten ganze Arbeit – alles was in ihr Schneidwerk gerät, wird kurz und klein gehäckselt. Wo Artenvielfalt herrschen könnte, hinterlassen die Mulcher wahre Todeszonen. Wir fordern deshalb alle Kommunen auf, in Zukunft auf das Mulchen zu verzichten.© Christiane GeidelWas unter den Mäher kommt, springt im wahrsten Sinne des Wortes über die Klinge
Unter dem Begriff Mulchen versteht man eine Mahd, bei der das Mähgut nicht zusammengerecht und von der Fläche entfernt wird, sondern stattdessen dort belassen wird. Die dazu verwendeten Maschinen sind inzwischen hoch effektiv. Sie zerkleinern das Mähgut an Ort und Stelle und verteilen es gleichmäßig wieder auf der Fläche – auf den ersten Blick schön und ordentlich.
Doch die Gefahren des Mulchens werden unterschätzt. Durch die hohe Geschwindigkeit der Maschinen haben seltene Blumen, Kleintiere und Insekten keine Chance. Eidechsen, Frösche, Schmetterlinge, Hummeln und sogar Wiesel – was unter den Mäher kommt, springt im wahrsten Sinne des Wortes über die Klinge. Tausende von Kilometern werden entlang von Straßen und Wegen auf diese Weise zu Todeszonen.
Wir fordern deshalb die Kommunen auf, umzudenken. Viel wichtiger noch als Blühflächen einzusäen ist es, vorhandene Grünflächen entsprechend zu pflegen und auf diese Weise die Artenvielfalt zu fördern. Kommunale Grünflächen sollten nicht gemulcht, sondern gemäht und das Mähgut abtransportiert und kompostiert werden.
Wir sehen Bürgermeister und Gemeinderäte in der Pflicht, die Bauhöfe entsprechend zu instruieren. Jede Gemeinde sollte ein Pflegekonzept für ihre Flächen erstellen. Diese sollten auf der Turnusmahd aufbauen. Das bedeutet, dass Randstreifen oder Flächen abwechselnd gemäht werden, so dass immer etwas stehen bleibt für Insekten und Vögel – auch im Winter. Insekten wie der Schwalbenschwanz (hier die Puppe) überwintern an Pflanzenstängeln
Straßenränder, Feld- und Waldwege sowie Ackerraine können wichtige Strukturen zur Biotopvernetzung in der Landschaft darstellen. Um diese Funktion übernehmen zu können, dürfen sie jedoch weder mit Pestiziden gespritzt noch gemäht werden. Wo im Sommer durch mehrmaliges Mulchen das Blüten- und Nahrungsangebot für viele Insekten fehlt, ist im Herbst und Winter auch der Lebensraum zur Überwinterung Mangelware.
Schmetterlinge wie der Schwalbenschwanz und der Aurorafalter überwintern als Puppe an Pflanzenstengeln. Deshalb ist es gerade jetzt im Herbst wichtig ist, dass auch ungestörte Brachflächen erhalten bleiben.
Wir schlagen deshalb vor, detaillierte Mähkonzepte in den Kommunen zu entwickeln und umzusetzen, um so dem Verlust der Artenvielfalt zu begegnen. Natürlich müssen bestimmte Bereiche an Straßen und Wegrändern aus Gründen der Verkehrssicherung intensiv gepflegt werden. Wichtig ist daher, die Abschnitte an den Straßen zu identifizieren, die extensiv gepflegt werden können.
So könnten zum Beispiel viele Böschungen nur einmal pro Jahr gemäht werden, was ausreicht, um den Gehölzaufwuchs zu verhindern. Auch durch wechselseitiges Mähen der Straßenseiten kann sichergestellt werden, dass nicht schlagartig die kompletten Blütenpflanzen und damit das Nahrungsangebot für viele Insekten wegfällt.

Eure 
Susanne Bischoff

Umwelt / Tieraktivistin

Autor:

susanne bischoff aus Rockenhausen

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